Graubünden
Kirchgemeindegesetz gilt ab nächstem Jahr
Die Referendumsfrist ist abgelaufen, ohne dass Einwände gegen des neue Kirchgemeindegesetz der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden eingegangen wären. Deshalb hat der Kirchenrat die Inkraftsetzung des Gesetzes per 1. Januar 2026 beschlossen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Das neue Gesetz verschafft den Bündner Kirchgemeinden mehr Flexibilität (ref.ch berichtete). So fällt damit unter anderem die Pflicht zum Gottesdienst am Sonntagmorgen – er kann auch unter der Woche gefeiert werden. Taufen und Hochzeiten können auch ausserhalb der Kirche stattfinden und Taufpaten und Taufpatinnen müssen nicht mehr evangelisch sein.
Pfarrpersonen sollen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden und ein Pfarramt soll nicht weniger als 50 Stellenprozente betragen. (dst)