Graubünden

Kirchgemeinden sollen flexibler werden

Die Pfarrsynode der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden debattiert in den kommenden Tagen über ein neues Gesetz. Dieses soll die Kirchgemeinden fit für die Zukunft machen. Die Redaktion hat die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst.

Bünder Kirchgemeinden sollen in Zukunft mehr Spielraum erhalten. Blick auf die Kirche Samedan, Plaz, wo sich die Pfarrsynode versammeln wird. (Bild: Pierre Adenis/ Keystone)

Darum geht es beim neuen Gesetz

Die Lebensläufe werden vielfältiger, die Bedürfnisse individueller: Schweizweit müssen sich Kirchgemeinden überlegen, wie sie auf die neuen Lebenswelten ihrer Mitglieder eingehen. In der Bünder Landeskirche reagiert man darauf mit einem Gesetzesentwurf, der den Gemeinden mehr Spielraum gewähren will. Ziel ist es, angepasste Angebote zu schaffen und die Mitglieder besser einzubinden.

Der Entwurf wurde Anfang Jahr vom Kirchenrat in die Vernehmlassung geschickt und wird nun in der Pfarrsynode vom 27. Juni bis 1. Juli in Samedan diskutiert. Er sieht unter anderem Lockerungen bei Gottesdiensten und Kasualien sowie bei der Wohnsitzpflicht für Kirchenbehörden vor. Zudem sollen Pfarrpersonen von bestimmten Aufgaben entlastet werden, beispielsweise Sekretariatsarbeiten. Anders als in anderen Kantonalkirchen ist die Bündner Synode ein Vernehmlassungsorgan. Das letzte Wort über das Gesetz hat das Kirchenparlament.

Das sind die wichtigsten Neuerungen

Gottesdienst und Kasualien: Bislang war es selbstverständlich, dass es in den reformierten Kirchgemeinden am Sonntagmorgen einen Gottesdienst gibt. Neu kann stattdessen auch unter der Woche gefeiert werden. Ebenso müssen Gottesdienste wie auch Taufen und Hochzeiten nicht mehr zwingend in der Kirche durchgeführt werden. Eine weitere Neuerung betrifft die Tauf-Paten: So dürfen Eltern, die ihr Kind taufen lassen, auch dann ihre Patinnen mitbringen, wenn diese nicht der evangelischen Konfession angehören.

Zugehörigkeit zur Kirchgemeinde: Grundsätzlich gehört jedes Mitglied zu der Kirchgemeinde, die für seinen Wohnsitz zuständig ist. Künftig sind jedoch Ausnahmen möglich: So dürfen Behördenmitglieder, die in eine neue Gemeinde gezogen sind, weiterhin für die alte Gemeinde tätig sein. Auch sogenannten Zweitheimischen – also Menschen, die in einer Bündner Gemeinde eine Zweitwohnung besitzen – kann eine Mitgliedschaft angeboten werden. Ebenso dürfen Personen, die aus ihrer Kirchgemeinde weggezogen sind, auf Wunsch ihre Mitgliedschaft behalten.

Pfarramt: Neu vorgesehen ist, dass ein Pfarramt einen Stellenumfang von mindestens 50 Prozent umfassen soll. Wird dies nicht erreicht, sollen sich die betroffenen Kirchgemeinden auf regionaler Ebene organisieren. Ihnen wird dafür eine Frist von sieben Jahren eingeräumt. Trotz sinkender Mitgliederzahlen soll daran festgehalten werden, dass einer Kirchgemeinde pro 700 bis 800 Mitglieder eine Pfarrer-Vollzeitstelle zusteht. Weiter ist geplant, Pfarrpersonen von bestimmten Pflichten wie Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

So geht es weiter

Mit der Debatte in der Pfarrsynode ist die Vernehmlassung zum neuen Gesetz abgeschlossen. Zuvor waren bereits die Kirchgemeinden und Kirchenregionen zum Entwurf befragt worden. In einer ausserordentlichen Sitzung des Kirchenrats sollen die Ergebnisse aus der Vernehmlassung dann eingearbeitet werden. Die angepasste Version des Kirchgemeindegesetzes wird im November schliesslich dem Evangelischen Grossen Rat – dem Bündner Kirchenparlament – vorgelegt.