EKS-Synode

Ein Schutzkonzept mit Lücken

Das Konzept des EKS-Rates zum Schutz vor sexuellen Übergriffen, Mobbing und Diskriminierung ist in der Synode auf Kritik gestossen. Mehrere Sprecherinnen bezeichneten es als unvollständig. Eine Mehrheit der Synodalen teilte diese Ansicht und wies das Konzept zur Überarbeitung zurück.

Gabriela Allemann, Delegierte für die Frauenkonferenz, fordert vom EKS-Rat, dass er sein Schutzkonzept überarbeitet. (Bild: Nadja Rauscher/ EKS)

Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) hat an der Herbstsynode in Bern mit einer Vorlage Schiffbruch erlitten. Es ging um ein Konzept zum Schutz der persönlichen Integrität, das der Rat erarbeitet hatte. Die Synode hätte auf Wunsch des Rates den Mitgliedkirchen empfehlen sollen, das Schutzkonzept umzusetzen und gemeldete Fälle von Grenzüberschreitungen in einem Formular zu erfassen.

Ratsmitglied Ruth Pfister-Murbach (Ressort Bildung und Kultur) erklärte zu Beginn der Debatte, dass der Rat zunächst vor allem den Schutz vor sexuellen Übergriffen im Blick hatte. 2019 verabschiedete er ein Schutzkonzept vor Grenzverletzungen, das er nach Treffen mit den Präventionsverantwortlichen der Landeskirchen um die Punkte Mobbing und Diskriminierung ergänzte.

Kritische Voten

Das vom EKS-Rat erarbeitete Papier löste in der Synode allerdings keine Begeisterung aus. Annelies Hegnauer von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) sagte, die Vorlage sei «noch nicht das Gelbe vom Ei». Auch wenn sie dank der Empfehlungen der Kantonalkirchen besser geworden sei, könne die Vorlage laut Hegnauer griffiger sein. Dennoch empfahl die GPK den ersten Antrag zur Annahme.

Auf Ablehnung stiess in der GPK die Forderung, dass die Mitgliedkirchen der EKS Fälle von Verletzungen der persönlichen Integrität statistisch festhalten sollten. «Zuerst sollte geklärt werden, was in welchem Detaillierungsgrad erfasst werden und wozu das gut sein sollte», sagte Hegnauer. Vor allem der Datenschutz bereite der GPK Sorgen, Rückschlüsse auf Personen sind gemäss Hegnauer unter Umständen möglich.

Ähnlich argumentierte Gabriela Allemann, Delegierte für die Frauenkonferenz. Sie stimmte Annelies Hegnauer zu, beantragte aber gleich die Rückweisung beider Anträge. Allemann bemängelte, dass die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen oder Personen in Abhängigkeitsverhältnissen im Konzept nicht näher erklärt werden. Zudem forderte sie, dass Fachpersonen bei der Erarbeitung des Konzepts stärker einbezogen werden.

Zu viele offene Punkte

Bettina Jans-Troxler von der Delegation RefBeJuso sagte, dass für sie besonders die Umsetzung dieses Konzepts Fragen aufwerfe. Ohne fachliche Begleitung der Mitgliedkirchen drohe das Konzept zu einem «Papiertiger» zu werden.

Corinne Duc aus Zürich wiederum konnte nicht nachvollziehen, weshalb das Konzept nicht für die EKS selbst gelten soll – auch wenn zwischen Arbeitnehmern und -gebern noch andere Reglemente Anwendung finden.

EKS-Ratsmitglied Ruth Pfister-Murbach versuchte die Kritik mit dem Hinweis zu entkräften, dass die Fachstelle Limita am Konzept mitgewirkt hat und es sich lediglich um eine Hilfestellung und keine einheitliche Vorgabe handeln soll. Vergebens: 46 Synodale stimmten dem Rückweisungsantrag zu, 18 lehnten ihn ab und sechs enthielten sich der Stimme. Der EKS-Rat muss das Konzept und die Anträge somit überarbeiten und der Synode erneut vorzulegen.