EVP-Nationalrätin will Freier bestrafen
In der Schweiz ist der Kauf von Sex noch legal. Geht es nach EVP-Nationalrätin Marianne Streiff, soll sich das ändern. In einer Motion, die in der Sommersession des Nationalrats traktandiert ist, fordert Streiff ein Verbot nach schwedischem Modell. Zu den Mitunterzeichnenden gehören Nationalräte quer durch das politische Spektrum.
Prostitution beruhe in fast allen Fällen auf Ausbeutung, sagt Streiff auf Anfrage von ref.ch. Die meisten Frauen übten dieses Gewerbe unter Zwang von Zuhältern, Lebenspartnern oder kriminellen Clans aus, andere dränge die wirtschaftliche Not zur Sexarbeit. Nur ein kleiner Teil der Frauen prostituiere sich freiwillig. «Studien belegen, dass 80 Prozent aller Frauen sofort aussteigen würden, wenn sie die Gelegenheit dazu hätten», sagt Streiff.
Die Nationalrätin betont indes, dass ein Verbot allein das Problem nicht löse, vielmehr brauche es flankierende Massnahme. Auch hier könne das schwedische Modell Vorbild sein. «Ein Verbot greift nur, wenn die Frauen bei ihrem Ausstieg aus dem Gewerbe unterstützt werden und wirksame Aufklärungs- und Präventionsarbeit geleistet wird. Diese Punkte sind deshalb auch Teil der Motion», sagt Streiff.
«Prostitution gehört nicht ins 21. Jahrhundert»
Ähnlich denkt man bei der Frauenzentrale Zürich. Die Organisation, die sich für Frauenanliegen in Politik und Gesellschaft einsetzt, hatte vor vier Jahren mit einer Kampagne für ein Sexkaufverbot viel Wirbel gemacht. In Video-Clips liess sie Schwedinnen und Schweden zu Wort kommen, die die liberale Gesetzgebung in der Schweiz kritisierten.
Für Rosmarie Quadranti, Präsidentin der Frauenzentrale Zürich, ist Prostitution nicht mehr zeitgemäss. Es sei grundsätzlich fragwürdig, dass Sex gekauft werden kann, denn Prostitution und Gewalt seien untrennbar verbunden. «Das Sexkaufverbot wäre ein Signal, dass es im 21. Jahrhundert nicht mehr so einfach möglich ist, den Körper einer Frau zu kaufen.»
Quadranti unterstreicht, dass man in den Ländern mit dem schwedischen Modell gute Erfahrungen gemacht habe. «Die Anzahl von Frauen, die im Sexgewerbe tätig sind, hat dort stetig abgenommen. Es gibt auch keine Belege dafür, dass die Frauen in den Untergrund gedrängt werden», sagt sie.
Schneller Sex im Verborgenen
Genau das bestreiten Frauenrechtsorganisationen wie die Zürcher Fachstelle FIZ oder das Netzwerk für Sexarbeitende in der Schweiz Procore. Gemeinsam mit weiteren Organisationen wie der Aids-Hilfe Schweiz haben sie gegen die Motion Stellung bezogen.
Rebecca Angelini, Geschäftsleiterin von Procore, bezeichnet die Haltung der Befürworterinnen als «realitätsfern und nicht im Sinne der Betroffenen». Erfahrungen aus Ländern wie Schweden oder Frankreich zeigten vielmehr, dass sich die Situation von Sexarbeitenden durch das Verbot massiv verschlechtert habe. Aufgrund der Kriminalisierung der Freier müsse das Geschäft schnell und im Verborgenen stattfinden. «Die Frauen sind dadurch viel ungeschützter, Gewalt und sexuell übertragbare Krankheiten nehmen exponentiell zu», sagt Angelini.
In Schweden habe man zudem beobachtet, dass Sexarbeitende durch die neue Gesetzgebung zunehmend stigmatisiert würden. «Obwohl das Gesetz die Freier kriminalisiert, werden auch die Frauen immer mehr als Täterinnen wahrgenommen. Und diese Stigmatisierung ist eines der grössten Probleme für Sexarbeitende.»
Bundesrat lehnt Motion ab
Problematisch findet Angelini auch die Behauptung, die meisten Frauen würden zur Prostitution gezwungen. Tatsächlich hätte viele Sexarbeitende nicht viele Optionen, trotzdem bleibe ein Entscheidungsspielraum. «Es ist überheblich, wenn man diesen Frauen die Fähigkeit abspricht, selbstbestimmte Entscheidungen über ihr Leben und ihren Körper zu treffen», sagt Angelini.
Natürlich gebe es auch Frauen, die durch Zuhälter zur Prostitution gezwungen würden, aber das sei ein anderes Thema. Sexarbeit und Menschenhandel dürften nicht vermischt werden. «Menschenhandel ist verboten, dagegen braucht es Strafverfolgung und Opferschutz. Sexarbeit ist hingegen legal, hier geht es darum, die Arbeitsbedingungen der Sexarbeitenden zu verbessern», sagt Angelini.
Bereits gegen ein Sexkaufverbot ausgesprochen hat sich der Bundesrat. In seiner Stellungnahme zur Motion von Marianne Streiff betont er, dass die Frauen durch ein Verbot in den Untergrund gedrängt würden und noch stärker den Freiern ausgeliefert seien. Ein Verbot sei deshalb ungeeignet, den Schutz der Frauen im Sexgewerbe zu verbessern. Die Grosse Kammer debattiert voraussichtlich am 8. Juni über das Geschäft.
Schweden führte vor über zwanzig Jahren ein Sexkaufverbot ein, als erstes Land überhaupt. Das sogenannte schwedische Modell bestraft Freier, nicht aber Prostituierte, die ihre Dienste weiterhin anbieten. Mit dem Gesetz will Schweden Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen eindämmen. Länder wie Kanada, Frankreich und Israel folgten dem Beispiel.