Refbejuso
Synodalrat kritisiert tiefere Sozialhilfe für Ukrainer
Ab März 2027 erhalten die ersten Geflüchteten aus der Ukraine nach fünf Jahren in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung B. Damit hätten sie grundsätzlich Anspruch auf reguläre Sozialhilfe, die rund 30 Prozent höher liegt als die derzeitige Asylsozialhilfe.
Im Rahmen des Entlastungspakets 2027 hat das Bundesparlament jedoch beschlossen, dass die Kantone weiterhin die tiefere Asylsozialhilfe ausrichten dürfen (ref.ch berichtete). Der Kanton Bern will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
1097 statt 1539 Franken
Dagegen wehrt sich der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn in einer Mitteilung. Hintergrund ist eine laufende Vernehmlassung der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion.
Der Synodalrat fordert, dass ukrainische Geflüchtete mit einer Aufenthaltsbewilligung B reguläre Sozialhilfe erhalten. Für eine Mutter mit Kind bedeute das im Kanton Bern monatlich 1539 statt 1097 Franken.
«Eine Fortsetzung der tieferen Asylsozialhilfe gefährdet die soziale Integration und trifft besonders Frauen und Kinder.» Dass einige von ihnen weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen seien, habe vielfältige Gründe. Etwa weil Betreuungsangebote für Kinder fehlten, ausländische Berufsabschlüsse nicht anerkannt würden oder die Löhne zu tief seien.
«Integration erschweren statt fördern»
Mit dem tieferen Beitrag der Asylsozialhilfe sei es für Familien noch schwieriger, den Alltag zu bewältigen und den Kindern eine Teilhabe zu ermöglichen. «Die geplante Kürzung droht deshalb, die Integration zu erschweren, statt sie zu fördern.» Aufgrund der Entwicklung des Krieges in der Ukraine müsse davon ausgegangen werden, dass viele Geflüchtete längerfristig in der Schweiz bleiben würden.
Zwar äussert der Synodalrat Verständnis für die Sparbemühungen des Kantons, um das nationale Sparpaket abzufedern. Aber er finde es falsch, dass die Geflüchteten die finanziellen Folgen tragen müssten. Zudem bemängelt er, dass der Kanton Bern bereits bei der regulären Sozialhilfe unter den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) liege. (gab)