Krieg in der Ukraine

Kantone sollen Beiträge für Geflüchtete aus Ukraine kürzen dürfen

46’000 Geflüchtete mit Schutzstatus S können nächstes Jahr erstmals Sozialhilfe beziehen. Der Bund will die Kantone selbst über die Höhe der Beiträge bestimmen lassen. Die Vernehmlassung endete letzte Woche.
Das Wichtigste in Kürze

Was ändert sich für Geflüchtete mit Schutzstatus S in der Schweiz?
Rund 46’000 Geflüchtete mit Schutzstatus S sollen ab nächstem Jahr erstmals Sozialhilfe beziehen können. Der Bund plant dafür eine neue Regelung.

Wer bestimmt künftig die Höhe der Sozialhilfe für Geflüchtete mit Status S?
Der Bund will den Kantonen die Entscheidung über die Höhe der Sozialhilfebeiträge überlassen. Damit könnten die Kantone die finanzielle Unterstützung eigenständig festlegen.

Warum ist die neue Sozialhilferegelung umstritten?Die Schweizer Gemeinden begrüssen die geplante Änderung als fair. Hilfswerke warnen hingegen vor negativen sozialen Folgen für Geflüchtete. Die Vernehmlassung zur Vorlage endete vergangene Woche.

Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S werden in der Schweiz finanziell unterstützt. Sie erhalten die sogenannte Asyl-Sozialhilfe, die rund 30 Prozent tiefer ist als die Sozialhilfe für Einheimische oder anerkannte Flüchtlinge. Allerdings steht Menschen mit Schutzstatus S nach fünf Jahren in der Schweiz die reguläre Sozialhilfe zu.

Damit einher ginge eine erhebliche Kostenzunahme für die Kantone, erklärte Mathias Reynard, Präsident der kantonalen Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektoren-Konferenz (SODK), auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Letzte Woche endete die Vernehmlassung endete letzte Woche zur Vorlage.

Kantone und Gemeinden fordern Anpassung

Die Kantone fordern deswegen vom Bund, die Asylverordnung 2 anzupassen und damit selbst über die Höhe der Beiträge bestimmen zu können. Dieses Anliegen sei in der Vernehmlassungsvorlage aufgenommen worden, teilte Reynard mit. Die Kantone könnten Betroffenen so künftig tiefere Beiträge bis hin zur Asylsozialhilfe auszahlen.

Die Gemeinden begrüssten die Änderung in der Asylverordnung, wollen aber auch mitbestimmen können. Schliesslich würden sie die finanzielle Hauptlast tragen, so der Schweizerische Gemeindeverband.

Wer weniger zahlt, zahlt nach

SP, Grüne und Hilfswerke wie die Caritas, Heks und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fürchten, dass die Kürzung der Sozialhilfe zu Armut und Rechtsungleichheit führt. Schliesslich lehnen sie die Vorlage auch ab, weil sie Integration und gesellschaftliche Teilhabe erschwere.

Dabei berge die vorgeschlagene Verordnungsänderung auch das Risiko rechtlicher Klagen, warnten SP, SFH, Caritas und Grüne. Je nach Entscheidung müssten die Kantone die gesamte Sozialhilfe nachzahlen. Auch die FDP wies den Bundesrat darauf hin, dass die Vereinbarkeit der Massnahme mit der Flüchtlingskonvention derzeit ungeklärt sei.

Die FDP forderte, die Rechtslage dahingehend zu überprüfen und die Verordnungsänderung noch diesen Herbst zu verabschieden, damit den Kantonen genug Zeit bliebe, ihre Sozialhilfegesetze bis zum 1. März 2027 anzupassen.

Schweizern steht mehr Sozialhilfe zu

Ganz anders die Bedenken bei der SVP: Dass Schutzbedürftige mit Status S fortan nicht mehr das Recht auf gleich hohe Sozialhilfebeiträge wie Schweizerinnen und Schweizer haben sollen, begrüsst die Partei. Sie geht noch einen Schritt weiter und erklärt, im Asylbereich gebe es noch viel ungenutztes Sparpotenzial. Die Partei fordert deshalb, die Vorlage zu verschärfen. (sda/ dst)

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