Neue Kirchenverfassung

Basler können eigene Kirchgemeinden gründen

Gleichgesinnte können in Basel bald eine eigene Kirchgemeinde gründen – damit sollen neue Netzwerke entstehen.

Mit der Annahme der revidierten Kirchenverfassung geht Basel-Stadt bei den Kirchgemeinden neue Wege. (Bild: Patrick Frischknecht/ Keystone)

Die gestiegene Mobilität der Bevölkerung fordert auch die reformierten Kirchen heraus. Bis vor kurzem war es die Regel, dass der Wohnort bestimmt, in welcher Kirchgemeinde man Mitglied ist. Diese Regel ist in jüngster Zeit von einigen Landeskirchen gelockert worden. So ist das beispielsweise in den Kantonen Appenzell Inner- und Ausserhoden oder in Schaffhausen der Fall. Auch im Kanton Aargau ist die freie Kirchgemeindewahl ein Thema.

Einen Schritt weiter will die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt gehen. Durch Annahme der neuen Kirchenverfassung (siehe Kasten) kann hier sogar eine eigene Kirchgemeinde gegründet werden – eine so genannte Personalgemeinde (ref.ch berichtete). Personalgemeinden sind nicht geografisch bestimmt. Die Mitgliedschaft entsteht durch eine explizite Erklärung der Kirchenmitglieder. Die Mitgliedschaft in einer Personalgemeinde ist optional, auf maximal eine Personalgemeinde beschränkt und kommt zur Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde hinzu.

«Nach unserer Erfahrung sind die Mitglieder immer weniger wohnort- und immer mehr netzwerkorientiert», sagt Lukas Kundert, Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt auf Anfrage von ref.ch. Diesem Bedürfnis werde die neue Kirchenverfassung nun gerecht.

Mindestens 100 Mitglieder

So könnten sich in Zukunft Gleichgesinnte entschliessen, eine eigene Gemeinde zu gründen. «Wir denken da zum Beispiel an Migrationsgemeinden, aber nicht nur», sagt Kundert. Wie gross eine solche Personalgemeinde sein kann, sei nicht definiert. Eine Mindestgrösse von ca. 100 Mitgliedern könnte wahrscheinlich sein.

Neue Kirchenverfassung

Die totalrevidierte Verfassung wurde in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet. Am 30. April 2023 hat das Stimmvolk die neue Verfassung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 98 Prozent angenommen. Neben der Möglichkeit, eine neue Personalkirchgemeinde zu gründen, wird die Synode, also das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche, von 80 auf 40 Mitglieder halbiert. Der Kirchenrat, also die kirchliche Exekutive, wird von neun auf sieben Mitglieder verkleinert. (bat)

Auch die Personalgemeinden werden von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin betreut. Möglich sei, dass eine Pfarrperson für mehrere Gemeinden zuständig ist. Das Pensum müsste jede Personalgemeinde selbst bestimmen. Finanziert werden sollen die künftigen Gemeinden laut Kundert über Drittmittel und Spenden. Offen ist, wo sich eine solche Gemeinde trifft. «Wir würden bei der Suche nach einem Raum sicher helfen», sagt Kundert.

Bubble besteht bereits

Doch besteht nicht die Gefahr, dass Personalgemeinden noch mehr zu Segregation führen mit wenig Austausch zwischen den sozialen Schichten? Lukas Kundert verneint. «Milieustudien zeigen, dass auch Schweizer Kirchen fast ausschliesslich bürgerlich-anspruchsloses Milieu erreichen, also sich gewissermassen in einer Blase bewegen. Das gilt es zu durchbrechen.»

Neben den Personalgemeinden wird es auch weiterhin Ortsgemeinden geben. Ortsgemeinden sind geografisch definiert: Mitglieder einer Ortsgemeinde sind, wie bisher, alle Kirchenmitglieder mit Wohnsitz auf deren Territorium, sofern sie sich nicht explizit einer anderen Ortsgemeinde zugeteilt haben.