Wohnsitzpflicht für Pfarrpersonen gelockert
Die Evangelisch-reformierte Landeskirche Baselland befindet sich bei der Überarbeitung ihrer Rechtsgrundlagen auf der Zielgeraden. Bereits letztes Jahr trat die neue Kirchenverfassung in Kraft. Nun hat die Synode an einer ausserordentlichen Sitzung den ersten Entwurf der neuen Personal- und Besoldungsordnung (PBO) angenommen, wie in einer Medienmitteilung steht.
Die revidierte PBO soll vor allem eine bessere Übersicht über die bestehenden Personalregeln bieten. Kleinere Änderungen betreffen unter anderem die berufliche Vorsorge und die Wohnsitzpflicht für Pfarrpersonen, sagt Kirchenratspräsident Christoph Herrmann auf Anfrage von ref.ch. «Arbeiten Personen mit kleinen Pensen für verschiedene Kirchgemeinden, sollen diese gemeinsam prüfen, ob sie die Angestellten versichern können», sagt er.
Was die Wohnsitzpflicht für Pfarrpersonen angeht, bat der Kirchenrat vergeblich um mehr Zeit für Anpassungen. Die Synodalen beschlossen eigenständig kleinere Änderungen. Die wichtigste davon lautet, dass Pfarrpersonen in Einzelpfarrämtern nicht mehr unbedingt in der entsprechenden Gemeinde wohnen müssen, sondern nur noch in der Regel. «Das richtet sich beispielsweise an Personen, die für mehrere Kirchgemeinden arbeiten oder ein Studium als Quereinsteiger absolvieren und den Lebensmittelpunkt bereits woanders haben», sagt Herrmann.
Sofern die Synode die PBO definitiv annimmt und kein Referendum ergriffen wird, tritt die PBO Anfang 2024 in Kraft. (pef)