Kirchenvolk stimmt totalrevidierter Verfassung deutlich zu
Die kirchliche Stimmbevölkerung hat am Sonntag mit
einem Ja-Stimmen-Anteil von fast 98 Prozent der totalrevidierten
Kirchenverfassung zugestimmt. Wie die reformierte Kirche mitteilt, haben 4849 Stimmberechtigte Ja gesagt, 103 stimmten Nein. Die Stimmbeteiligung betrug rund 25 Prozent.
Die augenfälligste Änderung der neuen Verfassung ist die Verkleinerung der Organe: Die Synode, also das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche, wird von 80 auf 40 Mitglieder halbiert, der Kirchenrat, also die kirchliche Exekutive, von neun auf sieben Mitglieder verkleinert.
Neu bietet die Kirchenverfassung zudem die Möglichkeit, Gemeinden nicht nur als Ortsgemeinde, sondern auch als Personalgemeinde zu führen. Ortsgemeinden sind geografisch definiert: Mitglieder einer Ortsgemeinde
sind, wie bisher, alle Kirchenmitglieder mit Wohnsitz auf deren Territorium, sofern sie sich nicht explizit zu einer anderen Ortsgemeinde umteilen liessen. Personalgemeinden sind nicht geografisch bestimmt. Die Mitgliedschaft entsteht durch eine explizite Erklärung der Kirchenmitglieder. Die Mitgliedschaft in einer Personalgemeinde ist optional, auf maximal eine Personalgemeinde beschränkt und tritt zur Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde hinzu, heisst es in der Mitteilung weiter.
«Wir sind froh, dass unsere Mitglieder die neue Verfassung heute so deutlich gutgeheissen haben», lässt sich Lukas Kundert, Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt zitieren. Die Grundlagen der Evangelisch-reformierten Kirche, wie sie seit der Reformation von 1529 bestehen, blieben unverändert. Die neue Verfassung passe lediglich das juristische Kleid der kleiner gewordenen Kirche an. Die kleineren und schlankeren Strukturen und das angepasste Regelwerk ermöglichten es, künftig rascher und flexibler auf Veränderungen zu reagieren. «Jetzt gilt es, die Kirchenordnungen und die Reglemente der neuen Verfassung anzupassen.»
Die totalrevidierte Verfassung ist in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet worden. 2021 hat das Kirchenvolk im Rahmen einer Volksabstimmung der Durchführung einer Totalrevision der Kirchenverfassung zugestimmt. 2021 und 2022 hat die Verfassungskommission die Verfassung überarbeitet. An ihrer Sitzung vom 23. November 2022 hat die Synode die totalrevidierte Verfassung ohne Gegenstimme gutgeheissen. (bat)