Wehrpflicht

Auch Pfarrer müssen jetzt ins Militär

Das Parlament hat Änderungen im Militärgesetz angenommen. Dazu gehört, dass Geistliche nicht mehr vom Wehrdienst befreit sind. Die Kirchen konnten nicht an der Vernehmlassung teilnehmen.
Änderungen des Militärgesetzes sind in Kraft und nun sind auch Geistliche dienstpflichtig. (Bild: Christian Beutler/ Keystone)

Lange war es klar: Ein Pfarrer muss nicht ins Militär, weil ihn seine Gemeinde im Krisenfall braucht. Er war von der Dienstpflicht befreit. Damit ist es jetzt vorbei. Seit einem Monat ist das geänderte Militärgesetz in Kraft. Pfarrer müssen nun auch zur Armee. Sie können sogar nachträglich aufgeboten werden, sofern sie nicht zu alt sind und ein Bedarf gegeben ist.

Der Gesetzesänderung ist ein Vernehmlassungsverfahren vorausgegangen. Zu etlichen Änderungen im Militärgesetz konnten sich Kantone, Parteien, Verbände und Organisationen äussern. Doch auf der Liste derer, welche die Vernehmlassungsunterlagen erhalten haben, fehlen Vertreter der Kirchen.

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS), die Schweizerische Bischofskonferenz, der Verband der Freikirchen und weitere haben keine Unterlagen erhalten, wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht.

Bei der Durchsicht der Adressliste fällt ref.ch auf, dass der Verein «Evangelische Frauen der Schweiz (EFS)» vorkommt. Doch dieser hat sich seit längerem in «femmes protestantes» umbenannt. Die Mailadresse, an welche die Vernehmlassungsunterlagen verschickt wurden, ist jedoch noch die alte der EFS.

«Die Adresse ist seit rund zwei Jahren nicht mehr in Betrieb», sagt Barbara Berger, Co-Leiterin Geschäftsstelle bei femmes protestantes, auf Anfrage. Die Informationen zur Vernehmlassung habe man trotzdem erhalten, sagt sie, wenn auch über ein Abo der Mediendienste der Bundesverwaltung. Weshalb femmes protestantes an der Vernehmlassung nicht teilgenommen hat, kann Berger rückblickend nicht sagen.

Für sie ist es jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb die Landeskirchen und Glaubensgemeinschaften nicht explizit eingeladen wurden, Stellung zu beziehen.

Geistliche nicht mehr «unverzichtbar»

Das Militärgesetz wurde geändert, welche der Änderungen betrifft die Geistlichen? Es geht um Artikel 18. Er regelt die Dienstbefreiung von Personen, deren zivile Tätigkeit im Kriegsfall als unverzichtbar für die Schweiz angesehen wird – wie Polizisten, Gefängnisdirektoren, Ärzte im Spital, Rettungssanitäter oder ÖV-Angestellte. Dazu gehörten bislang auch Geistliche, die nicht der Armeeseelsorge angehören. Sie sollten im Ernstfall in den Kirchgemeinden präsent sein und sich um die Gemeindemitglieder kümmern können.

Doch diese Einschätzung hat sich nun verändert. Artikel 18 lautet neu: «Für die Dauer ihres Amtes oder ihrer Anstellung werden von der Militärdienstpflicht befreit: die Mitglieder des Bundesrats, die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, sowie die Vizekanzlerinnen oder Vizekanzler.» Die Ausnahmen für Geistliche gelten als «aufgehoben».

In Artikel 19 heisst es dann auch noch, dass Personen, die aufgrund des vorhergehenden Artikels von der Militärdienstpflicht entbunden gewesen seien, nach «Wegfall des Grundes für die Dienstbefreiung wieder in die Armee eingeteilt» werden können – vorausgesetzt, sie würden von der Armee noch benötigt.

Nur Grüne und GSoA meldeten sich

Im Vernehmlassungsverfahren haben sich nur zwei Organisationen für die Geistlichen stark gemacht: Die Grünen und die Gesellschaft für eine Schweiz ohne Armee (GSoA).

Im Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren, das ref.ch vorliegt, sind ihre Einwände so zusammengefasst worden: «GSoA und Grüne sind gegen die Abschaffung der Dienstbefreiung für Geistliche. Sie beziehen sich dabei auf den Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsgedanken. Sie lehnen die obligatorische Dienstpflicht ab und erachten jegliche Ausweitung der davon betroffenen Menschen als eine Verschlechterung der Situation.»

Ansonsten haben sich keine Parteien oder Verbände für die Geistlichen eingesetzt. Der Kanton Waadt jedoch wünschte, dass Mitglieder von «kantonalen Führungsorganen» von der Dienstpflicht befreit werden können. Andere forderten dasselbe für Mitarbeiter im Bereich Strom- und Gasversorgung.

Späte Reaktion der Kirchen

Das Parlament hat die Änderungen im Militärgesetz beschlossen und diese sind auch schon in Kraft getreten: Sie gelten seit dem 1. Juni. Mit zeitlicher Verzögerung gab es Reaktionen. So schreibt der Dachverband der Freikirchen in einer Medienmitteilung, man sei überrascht vom neuen Militärgesetz.

Der Dachverband habe «nur auf Umwegen» von den Änderungen erfahren. Es sei «bemerkenswert», dass weder Landeskirchen, Freikirchen noch Pfarrvereine eingeladen worden seien, an der Vernehmlassung teilzunehmen. Weil sich von kirchlicher Seite niemand dazu habe äussern können, sei die Streichung des Artikels nicht bemerkt worden.

EKS-Sprecher Stephan Jütte äusserte sich gegenüber «Schweiz Heute» wie folgt dazu: «Auch Geistliche sind Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Aus unserer Sicht ist deshalb nicht entscheidend, ob es für Geistliche eine generelle Sonderregel gibt.» Es müssten jedoch Möglichkeiten bestehen, dass trotz Militärdienst Rücksicht auf seelsorgerliche und gemeindliche Pflichten genommen werde.

Bundesrat verweist auf Kirchenaustritte

Doch weshalb haben Pfarrer, Priester und Pastoren ihre Sonderstellung in Bezug auf die Dienstpflicht verloren? Der Bundesrat erklärt es im Begleitschreiben zu den Vernehmlassungsunterlagen. Das «Instrument der Dienstbefreiung» sei historisch gewachsen, teilweise überholt und «heute nicht mehr zeitgemäss», schreibt er.

Und weiter: «Ziel der Dienstbefreiung von Geistlichen war die Sicherstellung der geistlichen Betreuung der Zivilbevölkerung vor Ort, die in einer ausserordentlichen Lage einen besonderen Zuspruch erforderten.» Doch der seelsorgerliche Betreuungsaufwand habe sich «im Lichte der gesellschaftlichen Entwicklung» in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Nach zahlreichen Kirchenaustritten könne «nicht mehr von einer Unentbehrlichkeit ausgegangen werden».

Dem widerspricht Barbara Berger von femmes protestantes: «Das Gesetz verkennt die Wichtigkeit seelsorgerischer Tätigkeit, gerade in einer Zeit, in der viele Menschen psychisch belastet sind und die Weltlage nicht zu genereller Zuversicht einlädt.» Ausserdem seien die Seelsorger durch den Personalmangel bereits belastet. Militärdienst leisten zu müssen, meint Berger, sei kontraproduktiv und verschärfe die Situation.

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