Synode Thurgau
Anstellung von Pfarrpersonen gibt zu reden
Pfarrpersonen in der Thurgauer Landeskirche können sich lediglich für ein Pensum von unter 60 Prozent fest anstellen lassen – bei einem höheren Pensum ist eine Anstellung befristet und braucht die Zustimmung des Kirchenrats.
Eine Motion des Synodalen Lukas Butscher will dies nun ändern: Sie schlägt vor, dass Pfarrpersonen künftig bis zu 100 Prozent angestellt werden können. Dies auch, um dem Pfarrmangel in der Landeskirche zu begegnen.
An der Sommersynode legte der Kirchenrat seinen Antrag auf die Motion Butscher vor, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Exekutive begrüsste den Vorschlag, Pfarrpersonen bis zu 100 Prozent anstellen zu können. Allerdings sollten Pfarrerinnen und Pfarrer, die nicht in der Gemeinde wohnen, lohntechnisch etwas tiefer eingestuft werden.
In der anschliessenden Diskussion gab es Pro- und Kontra-Stimmen. Unter anderem wurde davor gewarnt, dass Kirchgemeinden an Attraktivität verlieren könnten, wenn angestellte Pfarrpersonen tiefer eingestuft würden. Andere Synodale meinten, dass ein höherer Lohn für Pfarrer, die im Pfarrhaus wohnen, gerechtfertigt sei, da diese eine höhere Präsenz vor Ort hätten. Zu einer Einigung kamen die Synodalen noch nicht. Das Geschäft geht an der Wintersynode dieses Jahres in die zweite Lesung.
Einstimmig gutgeheissen wurde die Jahresrechnung 2024. Sie schloss mit einem Überschuss von rund 220‘000 Franken. (no)