Ständerat

Zwischenhalt in der Asyldebatte

Die kleine Kammer des Parlaments verweist mehrere Motionen zur Verschärfung des Asylrechts an die Kommission. Endgültig vom Tisch ist dagegen die Kündigung der Menschenrechtskonvention.

Anders als der Nationalrat beschliesst der Ständerat vorerst keine Verschärfung des Asylrechts: Er hat am Mittwoch mehrere Vorstösse zum Thema der vorberatenden Kommission zugewiesen.

«Auch wenn dieses Thema die Bevölkerung in verschiedener Weise sehr stark bewegt, lässt sich nicht abstreiten, dass die Vorstösse eine gewisse Komplexität aufweisen», sagte der Grüne Mathias Zopfi, der den entsprechenden Ordnungsantrag gestellt hatte. Die Überweisung biete die Möglichkeit, sich vertieft mit den Forderungen zu beschäftigen. Die Motionäre, namentlich aus der SVP, stimmten dem Antrag zu.

Appell gegen Verschärfung

Einen Tag zuvor hatte der Nationalrat mehrere Motionen angenommen, die auf striktere Regeln im Asylbereich zielen. So sollen beispielsweise vorläufig aufgenommene Menschen ihre Familie nicht mehr in die Schweiz nachziehen dürfen (ref.ch berichtete). Das löste Protest aus: Innerhalb von 24 Stunden unterzeichneten rund 115'000 Personen einen Appell der SP gegen diese Neuregelung.

Neben den Motionen, die nun bei der Kommission liegen, debattierte der Ständerat am Mittwoch weitere Vorstösse zum Asylbereich. So lehnte er unter anderem eine Motion ab, welche die geltende Praxis bezüglich asylsuchender Afghaninnen kippen wollte. Afghanische Frauen und Mädchen erhalten damit in der Regel weiterhin Asyl in der Schweiz.

Menschenrechtskonvention wird nicht gekündigt

Endgültig vom Tisch ist zudem die von der SVP geforderte Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Ansinnen war bereits im Nationalrat chancenlos gewesen (ref.ch berichtete); nun folgte der Ständerat und lehnte die Motion mit 37 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung klar ab.

Angenommen wurde hingegen ein Vorschlag aus der FDP, wonach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zurückgebunden werden soll. Mit dem Urteil zu den Klimaseniorinnen sei klar geworden, wie sehr sich der EGMR von den Grundsätzen der EMRK entfernt habe, heisst es in der Begründung der Motion. Die Rechtsprechung sei «ausufernd und übergriffig». Deshalb solle der Bundesrat Massnahmen vorantreiben, um den EGMR an seine Kernaufgabe zu erinnern.

Die Motion geht nun an die Kommission des Nationalrates. (vbu)