Menschenrechte

Klimaseniorinnen erfolgreich in Strassburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist auf die Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen eingetreten und hat eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Dies hat weitreichende Auswirkungen.

Die Klimaseniorinnen und ihr Anwaltsteam haben Erfolg mit ihrer Beschwerde gegen die Schweiz. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf den Klimaschutz haben. (Bild: Shervine Nafissi / Greenpeace)

Die Schweizer Klimaseniorinnen hatten mit ihrer Klage gegen die Schweiz Erfolg – und waren davon vielleicht selbst am meisten überrascht. Nach der Urteilsverkündung lagen sich die angereisten Aktivistinnen in den Armen.

«Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für uns Klimaseniorinnen, sondern für alle Generationen», sagte Rosemarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen. Die andere Co-Präsidentin, Anne Mahrer, erklärte: «Nachdem uns die Schweizer Gerichte nicht angehört haben, bestätigt nun der EGMR: Klimaschutz ist ein Menschenrecht.»

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) kam zum Schluss: Die Schweiz verletzt sowohl Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) als auch Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention.

In ihrer Beschwerde hatten die Klimaseniorinnen argumentiert, dass der Klimawandel sie besonders stark betreffe und die Schweiz zu wenig unternehme, um ihn aufzuhalten (ref.ch berichtete).

Die Richterinnen und Richter des EGMR teilen diese Meinung. Sie erklärten, der Klimawandel betreffe die gesamte Menschheit und erlaube die Zulassung von Beschwerden von Organisationen, die im Bereich von Klimafragen aktiv seien. Ihr Ziel müsse sein, ihre Mitglieder vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und im Sinne dieser zu handeln.

Der Gerichtshof hielt weiter fest, dass die Schweiz keine ausreichenden und überzeugenden Argumente dargelegt habe, warum sie auf die Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen nicht habe eintreten wollen.

Die Klimaklage des Schweizer Seniorinnenvereins sorgte international für Aufsehen. Am entscheidenden Tag war auch Klimaschutzprominenz angereist: Greta Thunberg unterhielt sich mit den Klimaseniorinnen.

Greta Thunberg (links) suchte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg das Gespräch mit den Klimaseniorinnen. (Bild: Shervine Nafissi / Greenpeace)

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace Schweiz unterstützt den Verein der Klimaseniorinnen. Nach Bekanntwerden des Urteils forderte Greenpeace: «Jetzt muss die Schweiz ihre aktuellen Klimazielsetzungen nachbessern und diese auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen definieren.»

Die Rechtsanwältin der Klimaseniorinnen befand: «Die Bedeutung dieses Entscheids ist nicht zu überschätzen.» Er zeige, was in Sachen Klimaschutz erforderlich sei, um die Menschenrechte einzuhalten.

Weniger begeistert klingen die Stimmen aus der Schweizer Politik. Die nationale SVP teilte mit, das Strassburger Urteil sei inakzeptabel und die Schweiz müsse aus dem Europarat austreten. Die Klage sei inszeniert gewesen und die Richter des EGMR seien «Marionetten von Aktivisten».

Aus den Reihen der FDP meldete sich Nationalrat Christian Wasserfallen mit einem Post auf der Plattform X und nannte das Urteil «politisch motiviert».

Die SP sieht sich in ihrer Arbeit bestätigt und verweist auf die Initiative für einen Klimafonds, die sie zusammen mit den Grünen eingereicht hat. Aus diesem Klimafonds soll in erneuerbare Energien investiert werden.

Die Grünen schliesslich fordern «schleunigst Klimaziele für Sektoren, die bisher ausgenommen waren.» Auch Landwirtschaft, Finanz- und Flugbranche müssten ihren Beitrag leisten. Die Partei kündigt an, eine dringliche Debatte zum Thema im Parlament zu beantragen. (sda/ pef/ dst)