Staatsbeiträge für Zürcher Landeskirchen

«Entscheid von historischer Dimension»

Die Gelder für die Landeskirchen spricht der Zürcher Kantonsrat mit deutlichem Mehr. Davor hat es jedoch eine kontroverse Debatte gegeben, die zeigt: Beim nächsten Mal könnten es die Kirchen schwerer haben.
Für weitere sechs Jahre erhält die Reformierte Kirche Kanton Zürich Staatsbeiträge. Damit werden Angebote unterstützt, die es neben Gottesdiensten und anderen religiösen Anlässen gibt. (Bild: Gaëtan Bally)

Zürichs Regierungsrätin Jacqueline Fehr hat am Montag in der Sitzung des Kantonsrats keine halben Sachen gemacht. «Dies ist ein Entscheid von historischer Dimension», sagte sie vor den Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Eigentlich sollten diese nur darüber entscheiden, ob die Landeskirchen sowie zwei jüdische Institutionen wieder Beiträge des Staates für Angebote mit Bedeutung für die gesamte Gesellschaft erhalten sollten.

Dabei handelt es sich um insgesamt 300 Millionen Franken für sechs Jahre von 2026 bis 2031. Das Geld wird unter den anerkannten Glaubensgemeinschaften gemäss deren Mitgliederzahl aufgeteilt.

Gelder für Muslime polarisieren

Von ihren Anteilen beabsichtigen die Reformierten wie auch die Katholiken, jährlich je eine Million Franken bereitzustellen für Projekte nicht-anerkannter Glaubensgemeinschaften. Konkret geht es vor allem um Unterstützung der Vereinigung der islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) mit ihrem Verein «Qualitätssicherung der Muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen» (Quams), sowie den Verband orthodoxer Christen.

Regierungsrätin Fehr sieht darin die Möglichkeit, die muslimischen Organisationen zu stärken, weniger abhängig von ausländischer Finanzierung zu machen und den religiösen Frieden im Kanton zu sichern. «Wir wollen einen Islam nach Zürcher Façon», sagte sie, «und nicht einen, der von Katar finanziert ist.»

Für SVP, EDU und Teile der FDP-Fraktion sind diese zwölf Millionen, die an nicht-anerkannte Glaubensgemeinschaften weitergereicht werden sollen, ein Dealbreaker. «Es darf nicht nach himmlischem Gutdünken Geld verteilt werden», sagte eine SVP-Kantonsrätin und forderte, die Beiträge um die zwölf Millionen Franken zu kürzen. «Die Diskussion um die Weitergabe der Gelder spaltet die Gesellschaft», analysierte ein Kantonsrat der FDP. Ein Vertreter der EDU beharrte darauf, die Kirchen müssten die Staatsbeiträge für eigene Projekte einsetzen. Eine Weitergabe sei illegal.

Vertreterinnen von SP, Mitte und Grünen unterstrichen den grossen Einsatz, den die Kirchen für das Wohl der Gesellschaft leisteten. Die Unterstützung für muslimische Glaubensgemeinschaften stärke den interreligiösen Dialog und wirke sich positiv auf das Zusammenleben aus. Sie hielten ausserdem fest, dass die Autonomie der Kirchen einen Spielraum beim Einsatz der Gelder ermögliche und bereits in den letzten Jahren Projekte muslimischer Organisationen unterstützt worden seien.

In der Schlussabstimmung sprach sich der Kantonsrat mit 104 Ja- zu 56 Nein-Stimmen deutlich dafür aus, die Staatsbeiträge an die anerkannten Glaubensgemeinschaften zu bezahlen.

Jetzt stehen Veränderungen an

Die Debatte zeigte aber, was auf die Reformierte Landeskirche und die weiteren Körperschaften zukommen wird. Der Regierungsrat kündigte an, dass das Beitragssystem überprüft werde. In diesem Zug soll unter anderem die Länge der Beitragsperiode und eine Anpassung des Kirchengesetzes diskutiert werden. Fraktionsübergreifend wurde das begrüsst. Manche Stimmen schlugen bereits vor, die Periode von sechs auf drei Jahre zu reduzieren.

Dazu sagt die Zürcher Kirchenratspräsidentin Esther Straub auf Anfrage von ref.ch: «Dann hätten wir weniger Planungssicherheit und müssten in kürzeren Intervallen Tätigkeitsprogramme erstellen.» Gerade diese Tätigkeitsprogramme haben verschiedene Fraktionen ins Auge gefasst. Eine Vertreterin der Grünliberalen etwa stört sich daran, «dass die Politik nicht beim Tätigkeitsprogramm mitsprechen kann.» Ein Freidenker aus den Reihen der SP visionierte einen Systemwechsel und schlug vor, dass die Tätigkeiten der Kirchen mit Nutzen für die ganze Gesellschaft öffentlich ausgeschrieben werden: «Die Kirchen könnten sich natürlich darum bewerben.»

Dazu sagt Kirchenratspräsidentin Straub entschieden: «Unsere Tätigkeiten können nicht durch beliebige andere Leistungserbringer erbracht werden.» Für sie steht im Vordergrund, dass die Forderung aus bürgerlichen Kreisen nach einer Abschaffung der Staatsbeiträge «keine Resonanz fand im Kantonsrat».

Die umstrittene Million für nicht-anerkannte Glaubensgemeinschaften ist aus ihrer Sicht gut investiert. Es handle sich um ein Pilotprojekt, befristet auf sechs Jahre. «Die Erfahrungen aus dieser Pilotphase sollen in die Gesetzesarbeit einfliessen», erklärt sie.

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