Zürich

Sterbehilfe soll in allen Altersheimen zugelassen werden

Der Zürcher Kantonsrat hat sich für Sterbehilfe in allen Alterszentren und Spitälern ausgesprochen. Eine Pflicht zur Duldung von Sterbehilfe in Psychiatrien und Gefängnissen lehnte er ab. Die definitive Abstimmung steht noch aus.

Alterszentren und Spitäler im Kanton Zürich könnten schon bald dazu verpflichtet werden, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zu dulden. Der Kantonsrat stimmte einem Gegenvorschlag zur Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» mit 108 zu 63 Stimmen zu. Dieser geht nun in die Kommission, definitiv entschieden wird an einer der nächsten Kantonsrats-Sitzungen.

Während die Initiative auch Sterbehilfe in Spitälern, Psychiatrien und Gefängnissen ermöglicht hätte, schränkte der Regierungsrat mit seinem Gegenvorschlag die Pflicht zur Duldung auf alle Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler ein. Auch alle Parteien lehnten nun Sterbehilfe in Psychiatrischen Kliniken und Gefängnissen ab.

Für die Vorlage stimmten Links- und Mitteparteien. Politiker der christlichen Parteien EDU und EVP wehrten sich erfolglos dagegen, dass auch religiös geprägte Altersheime assistierten Suizid dulden müssten. Auch die SVP sprach sich gegen die Vorlage aus.

Die Initiative will einen «Zufallsentscheid» des Kantonsrats vom Oktober 2022 korrigieren. Damals hatte das Parlament mit 81 zu 80 Stimmen entschieden, dass nicht alle Heime Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten erlauben müssen, sondern nur jene mit einem Leistungsauftrag einer Gemeinde.

In der Debatte wurde klar, dass die Initiative zurückgezogen würde, sollte der Gegenvorschlag Gesetz werden. Falls der Gegenvorschlag im Kantonsrat durchkommt, kann das Referendum ergriffen werden. (sda/ eba)

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