Kleiner Schritt statt grossem Wurf
Spätestens seit eine Studie im vergangenen Herbst über 1000 Fälle von Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz publik machte, war das Thema auch für die hiesigen Reformierten virulent. Wie soll mit Übergriffen in den eigenen Reihen umgegangen werden? Welche Möglichkeiten gibt es, um an verlässliche Zahlen zu kommen? Und welche Schlüsse lassen sich daraus für die Prävention ziehen? Der Wunsch, möglichst bald Antworten auf diese Fragen zu erhalten, ist verständlich.
Der Vorschlag, den der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) zuhanden seiner Synode präsentierte, überzeugte aber zu wenig. Er sah vor, rund 20‘000 zufällig ausgesuchte Personen in der Schweiz zu ihren Erfahrungen mit Missbrauch zu befragen – unabhängig davon, in welchem Umfeld sich der Vorfall ereignet hat (ref.ch berichtete).
Bis zur Abstimmung an der Sommersynode blieb unklar, ob damit reformierte Besonderheiten und Dynamiken in Bezug auf Missbrauch wirklich hätten herausgearbeitet werden können. Auch der Vorschlag für einen Beteiligtenrat, bei dem Kirchenvertreterinnen und Betroffene in irgendeiner Form hätten zusammenarbeiten sollen, wirkte unausgegoren.
Hinzu kam die Finanzierung: Einige Synodale merkten zurecht an, eine nationale Studie solle vom Bund initiiert und finanziert werden. Missbrauch ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und sollte auch so behandelt werden. Es wird interessant sein zu beobachten, ob diejenigen National- und Ständerätinnen, die im Vorfeld der Abstimmung bei den Synodalen für den Vorschlag des Rates geworben hatten (ref.ch berichtete), nun in ihren eigenen Gremien aktiv werden, um das Thema voranzubringen.
Breite Abstützung
Statt den Antrag des Rates anzunehmen, hat sich die EKS-Synode entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen (ref.ch berichtete). Sie soll prüfen, ob es eine Studie braucht, wie diese aussehen könnte und welche weiteren Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität allenfalls nötig sind. Das ist zugegeben ein kleiner Schritt. Offen bleibt damit bis auf weiteres, ob, wie und bis wann Missbrauch in der reformierten Kirche aufgearbeitet wird. Diese Unsicherheit auszuhalten, ist nicht einfach.
Gleichzeitig bietet das gewählte Vorgehen aber auch die Chance, die Betroffenen von Anfang an miteinzubeziehen. Die Opfer bekommen die Möglichkeit, sich zu organisieren und konkrete Forderungen an die Kirchen zu stellen. Zudem wird der Prozess so breiter abgestützt. Die Landeskirchen sind in der Pflicht, sich in der Arbeitsgruppe einzubringen und dafür zu sorgen, dass das Thema nicht versandet. Das gilt insbesondere für diejenigen, die den Gegenantrag formuliert haben.
Grundlegende Fragen angehen
Welche Schlüsse die EKS als Institution aus den bisherigen Ereignissen ziehen soll, ist nicht leicht zu beantworten. Denn einerseits hat der Rat laut EKS-Verfassung das Recht und die Pflicht, Vorschläge zuhanden der Synode zu machen – ähnlich wie das auch der Bundesrat zuhanden des Parlamentes tut. Andererseits stiess genau das bei den Synodalen auf massive Kritik. Man hätte sich ein partizipativeres Verfahren gewünscht, hiess es.
Das legt die Vermutung nahe, dass auch viereinhalb Jahre nach ihrer Gründung noch nicht geklärt ist, in welchem Verhältnis die EKS zu ihren Mitgliedkirchen steht. Soll sie nur just das ausführen, was die Landeskirchen ihr auftragen? Oder soll sie ein eigenständiger Akteur sein, der auch einmal das Heft in die Hand nehmen darf? Und wenn ja, wie wäre das Prozedere? Die Verantwortlichen täten gut daran, diese Fragen grundlegend zu debattieren.
In einer ersten Version des Kommentars stand fälschlicherweise, die EKS sei vor dreieinhalb Jahren gegründet worden. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.