Abstimmung

Walliser Heime und Spitäler müssen Sterbehilfe zulassen

Sterbehilfe soll künftig in allen Walliser Alters- und Pflegeheimen möglich sein. Das Stimmvolk hat einem entsprechenden Gesetz überraschend deutlich zugestimmt.

Bewohnerinnen von Walliser Spitäler und Heimen können in Zukunft entscheiden, ob sie mit Sterbehilfe ihrem Leben ein Ende setzen wollen. Einem entsprechenden Gesetz haben die Stimmberechtigten am Sonntag mit 76,5 Prozent Ja deutlich zugestimmt. Demnach müssen Alters- und Pflegeheime den Zugang zur Palliativpflege garantieren und Sterbehilfe zulassen.

Das Gesetz über die Palliativ Care und die Rahmenbedingungen für die Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen wurde mit 64'494 Ja- gegen 19'756 Nein-Stimmen angenommen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Die Stimmbeteiligung lag bei 38,9 Prozent.

Im Oberwallis, wo im Jahr 2021 nur ein einziges Pflegeheim seinen Bewohnern erlaubte, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, wurde die Vorlage mit 65,5 Prozent Ja ebenfalls deutlich angenommen. Die bei den Parlamentsdebatten beobachtete geografische Spaltung bestätigte sich somit an der Urne nicht.

Katholische Kirche gegen Sterbehilfe

Das Kantonsparlament hatte die Vorlage dem obligatorischen Referendum unterstellt, um der Bevölkerung zu ermöglichen, sich zum umstrittenen Thema Sterbehilfe zu äussern. Die Linke und die FDP gehörten zu den Befürwortern des assistierten Suizids, während sich die SVP und die katholische Kirche dagegen aussprachen. In der Mitte waren die Meinungen geteilt. Die Kantonsregierung hatte darauf hingewiesen, dass die Sterbehilfe vom Bundesgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem Grundrecht erklärt wurde.

Das neue Gesetz legt die Bedingungen für die Sterbehilfe fest, sieht aber auch vor, wie diese Bedingungen überprüft werden. Es sorgt insbesondere dafür, dass die Praxis «in einem Rahmen stattfindet und nicht zu Fehlentwicklungen führt» und verbietet jede Form von Werbung für die Beihilfe zum Suizid. Was das Pflegepersonal betrifft, das diese Aufgabe nicht erfüllen möchte, so kann es in den Ausstand treten.

Palliativmedizin fördern

Die Palliativpflege ist ebenfalls im Gesetz enthalten. Sie ist zwar bereits im Walliser Gesundheitsgesetz von 2020 festgeschrieben, aber die neue spezifische Gesetzgebung betont «die Bedeutung, die diese Art von Pflege im Walliser Gesundheitswesen einnehmen muss». Sie sorgt dafür, dass sie gefördert wird und der Zugang zu ihr gewährleistet ist.

Das Wallis schliesst sich mit dem Ja den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf an, welche die Beihilfe zum Suizid bereits gesetzlich geregelt haben. Als nächstes dürfte Zürich über das Thema abstimmen, wo das Kantonsparlament im Mai eine parlamentarische Initiative in diesem Sinne angenommen hat.

Sterbehilfeorganisationen sprechen von «Signalwirkung»

Die Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas begrüssten das Abstimmungsergebnis im Wallis. Für Dignitas hat sich der Kanton für die Menschenrechte ausgesprochen. Diese Abstimmung «hat Signalwirkung für die ganze Schweiz», schreibt Dignitas in einer Mitteilung.

Exit sieht in der Wahl der Walliser Stimmberechtigten «ein Signal für die Selbstbestimmung und die Achtung der persönlichen Freiheiten»: «Die Suizidhilfe ist ein Recht, dessen Ausübung nicht verhindert werden darf», heisst es in einem Communiqué. (sda/no)