Assistierter Suizid

Sterbehilfe-Kompromiss für Pflegeheime

Zürcher Pflegeheime, die von Gemeinden betrieben werden, müssen in Zukunft Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen. Das hat der Zürcher Kantonsrat entschieden. Der ursprüngliche Vorstoss hätte auch private Pflegeheime in die Pflicht genommen.

Die meisten Pflegeheime im Kanton Zürich lassen Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zu. (Bild: Alessandro Della Bella/ Keystone)

Passive Sterbehilfe ist in der Schweiz legal. Nicht überall ist sie aber erwünscht. Im Kanton Zürich durften Leitungspersonen von Pflegeheimen bisher selbst entscheiden, ob sie in ihrer Institution Sterbehilfe zulassen. Damit ist nun Schluss. Das Zürcher Kantonsparlament verpflichtet Pflegeheime mit einem öffentlichen Leistungsauftrag, auf Wunsch ihrer Bewohnerinnen Vertretern von Sterbehilfeorganisation Zutritt zu gewähren.

Damit hat sich das Parlament für einen Kompromissvorschlag des Mitte-Kantonsrats und Hausarztes Josef Widler entschieden. Zurück geht die Abstimmung auf einen Vorstoss von SP und GLP. Diese hatten 2019 gefordert, dass die Regel alle Pflegeheime im Kanton gilt. Sie argumentierten, dass die aktuelle Situation das Recht von Pflegeheimbewohnern auf Selbstbestimmung einschränke. Je nach Pflegeheim müssten diese ihr gewohntes Umfeld verlassen, um mithilfe einer Organisation aus dem Leben zu scheiden.

Wenig Betroffene

«Mein Vorschlag lässt Wahlfreiheit», sagte Josef Widler auf Anfrage von ref.ch. Er verwies auf gläubige Heimleitungen, die Sterbehilfe ablehnen. Das Personal dieser Heime habe ebenfalls ein Recht darauf, dass seine moralischen Ansichten berücksichtigt werden. Im Übrigen geht Widler davon aus, dass den Bewohnern nur in Einzelfällen die Sterbehilfe im eigenen Zimmer verwehrt wird.

Widler hält es für die beste Lösung, wenn nur staatliche Pflegeheime Sterbehilfe zulassen müssen. Im Gegenzug fordert er, dass private Pflegeheime ihre Haltung zum assistierten Suizid klar kommunizieren. So könnten Menschen selbst entscheiden, welche Institution für sie geeignet ist.

Die SVP hatte im Vorfeld mit einem Referendum gedroht, sollte der Vorstoss der SP und GLP durchkommen. Widlers Kompromissvorschlag lehnte die Partei im Kantonsrat zwar ab. Da für die Pflegeheime damit aber kein absoluter Zwang besteht, sieht die Partei von einem Referendum ab, wie SVP-Kantonsrat Lorenz Habicher auf Anfrage erklärte.