Kirchgemeinde Thun-Strättligen bleibt unter besonderer Verwaltung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die besondere Verwaltung für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen vorläufig bis Ende Juni 2024 verlängert. Sobald ein handlungsfähiger Kirchgemeinderat gewählt ist, endet die besondere Verwaltung, wie der Regierungsrat mitteilt.
Die Massnahme war nötig geworden, nachdem im Herbst 2022 die Exekutive der Kirchgemeinde geschlossen zurücktrat und es nicht gelang, die vakanten Sitze wieder zu besetzen (ref.ch berichtete). Dem Knall vorangegangen war ein jahrelanger Konflikt mit der Gesamtkirchgemeinde Thun, in dem es um Sparmassnahmen und den Verkauf von kirchlichen Immobilien ging.
Nach den Rücktritten war die Kirchgemeinde Thun-Strättlingen nicht mehr handlungsfähig. Deshalb setzte der Regierungsrat den ehemaligen Berner Statthalter Christoph Lerch als Besonderen Verwalter ein (ref.ch berichtete). Er hat den Auftrag, die Geschäfte zu führen, bis der Kirchgemeinderat personell wieder besetzt ist.
Laut dem Berner Regierungsrat ist es bisher allerdings nicht gelungen, genügend Kandidatinnen und Kandidaten für einen neuen Kirchgemeinderat zu finden. Deshalb wird die Zwangsverwaltung andauern.
Einen Erfolg hat Lerch jedoch bereits erzielt: Der Regierungsrat verlangt, dass die Kirchgemeinde Thun-Strättlingen eine Fusion mit der Gesamtkirchgemeinde Thun abklären soll. An einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung im vergangenen März haben die Stimmberechtigten die Abklärungen für das Fusionsprojekt «Eine Kirchgemeinde Thun» beschlossen. (dst)