Kirchgemeinderat wirft das Handtuch
Knall in der reformierten Kirchgemeinde Thun-Strättligen im Kanton Bern. Die fünf Mitglieder des Kirchgemeinderats demissionieren geschlossen per 31. Dezember 2022. Die Exekutive könne die Leitung der grössten Einzelkirchgemeinde der Gesamtkirchgemeinde Thun (GKG) nicht mehr verantworten. «Das Weiterarbeiten unter den gegebenen Voraussetzungen ist undenkbar geworden», heisst es in einer Mitteilung.
Darin verweist das Gremium auf anhaltende Differenzen zwischen Kirchgemeinderat, Pfarrteam und der GKG bezüglich «der Gemeindeleitung, der internen Strukturen, der Gebäudeentwicklungsstrategie und der verfügbaren finanziellen Mitteln für das Gemeindeleben». Eine auf die Zukunft gerichtete Arbeit sei so nicht mehr möglich. «Die Auffassungen sind zu unterschiedlich, als dass eine verträgliche Lösung in absehbarer Zeit erzielt werden könnte», schreibt die Exekutive.
Streitobjekt Johanneskirche
Zwischen dem fünfköpfigen Rat und der GKG Thun hängt der Haussegen schon länger schief. Ständiger Zankapfel war unter anderem der vom Kleinen Kirchenrat (KKR) der GKG geplante Verkauf der sanierungsbedürftigen Johanneskirche, die zu Thun-Strättligen gehört. Das Vorhaben scheiterte zwar 2018 an der Urne; trotzdem verlangte der KKR im vergangenen Herbst die Schliessung auf Ende 2022 (ref.ch berichtete).
Für den Rücktrittsentscheid seien letztlich verschiedene Punkte ausschlaggebend gewesen, sagt Kirchgemeinderat Oliver Jaggi auf Anfrage von ref.ch. «Die verkrusteten Strukturen der Gesamtkirchgemeinde mit ihren fünf Teilkirchgemeinden haben Entscheidungsprozesse sehr erschwert», moniert er. Zudem sei man beim Kostenverteilschlüssel für die Kirchgemeinden nicht weitergekommen. «Allgemein mussten wir für jede Kleinigkeit das Einverständnis der Gesamtkirchgemeinde einholen. Das war aufwendig und nervenaufreibend», sagt Jaggi.
Den laufenden Fusionsprozess, der die fünf bestehenden Kirchgemeinden in Thun zu einer einzigen zusammenführen soll, lehnt Jaggi aus heutiger Sicht ab. «Wir vom Rat sind aktuell der Meinung, dass wir als selbständige Kirchgemeinde besser fahren würden.» Mit dem geschlossenen Rücktritt wolle man die Situation entspannen. «Wir hoffen, dass in einer neuen Konstellation eine bessere Zusammenarbeit möglich ist und tragfähige Lösungen für unsere Kirchgemeinde gefunden werden», so Jaggi.
Zwangsverwaltung droht
Willy Bühler, Präsident des Kleinen Kirchenrats der GKG, verweist im Zusammenhang mit den Vorwürfen auf das Organisationsreglement. «Für Entscheidungsprozesse in der Gesamtkirchgemeinde gibt es reglementarische Vorgaben, wie mit Finanzen und Gebäuden umgegangen werden muss, und danach handelt der Kleine Kirchenrat stets nach bestem Wissen und Gewissen. Insofern ist die Kritik für mich nicht ganz nachvollziehbar.» Überrascht ist Bühler vor allem über den Zeitpunkt des Rücktritts. «Es erstaunt mich schon, dass man jetzt so plötzlich den Bettel hinwirft.»
Die Exekutive muss nun an der Kirchgemeindeversammlung vom 9. November neu besetzt werden. Ob sich so kurzfristig fünf Ratsmitglieder finden lassen, ist jedoch ungewiss; bereits Anfang Jahr hatten sich für die zwei frei gewordenen Sitze im Rat keine Kandidierenden beworben. Sollten die Ämter nicht besetzt werden können, droht der Kirchgemeinde die Zwangsverwaltung durch den Kanton.