Heiratsstrafe

6 Fragen zur Zukunft der Hochzeit

Die Individualbesteuerung von Ehepartnern hat an der Urne eine klare Zustimmung erfahren. Werden jetzt mehr Menschen heiraten, wenn sie keine höheren Abgaben mehr leisten müssen?
Josef und Anny (rechts) heirateten im August 1930, als die kirchliche Trauung noch eine Selbstverständlichkeit war. (Bild: ETH-Bildarchiv)

Das Stimmvolk hat die Individualbesteuerung an der Urne angenommen. Die Mitte-Partei zieht ihre «Fairness-Initiative» trotz dem Ja an der Urne zur Individualbesteuerung nicht zurück. Die Schweiz wird also noch einmal über die Besteuerung von Ehepartnern abstimmen. Wird nun die Anzahl kirchlicher Trauungen steigen?

Wo hat sich die Heiratsstrafe besonders bemerkbar gemacht?

Laut einer Studie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik der Uni Luzern sind die Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde, von Kanton zu Kanton gross. Ein Beispiel: Die Partner eines Konkubinatspaars verdienen je 80'000 Franken brutto. Würden sie in Hausen am Albis ZH wohnen und heiraten, würde sich ihr Haushaltseinkommen um 1989 Franken verringern. In der angrenzenden Gemeinde Baar ZG würde der Verlust nur 766 Franken betragen. Mit der gleichen Ausgangslage gibt es nur im Kanton Wallis Gemeinden, in denen das Paar nach der Hochzeit mehr Geld zu Verfügung hätte. In Stalden VS wären die Eheleute mit 2535 Franken im Plus, in Martigny mit immerhin 872 Franken.

Die Situation verändert sich, wenn die beiden Ledigen je 50'000 Franken brutto verdienen. Dann zahlen sie nach der Hochzeit nur im Kanton Waadt deutlich höhere Steuern, während sie im Wallis, im Tessin und in den Kantonen Bern und Luzern mehr Geld zu Verfügung haben.

In der ganzen Schweiz kommt als Verheiratete schlechter weg, wer jeweils einen Jahreslohn von 130'000 Franken hat.

Wie will die Mitte-Partei den Status quo retten?

Die Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe» ist seit 1984 ein Thema – und stets eines der wichtigen Anliegen der CVP gewesen. Folgerichtig hat ihre Nachfolgepartei Die Mitte schliesslich die «Fairness-Initiative» lanciert. Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» geht in eine andere Richtung als die Individualbesteuerung. Sie verlangt, dass in der Bundesverfassung festgehalten wird: «Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.»

Der Mitte schwebt vor, dass die Steuern eines Ehepaars zweimal berechnet werden: Einmal aufgrund des zusammen gerechneten Einkommens und einmal nach den Tarifen für Unverheiratete. In Rechnung gestellt werden soll der tiefere Betrag.

Vor einem Jahr lehnte der Bundesrat die Volksinitiative ab, «da sie im direkten Widerspruch zur Vorlage über die Individualbesteuerung steht». Der Bundesrat erklärte weiter: «Die Initiative der Mitte-Partei würde zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren abschaffen, anders als die Individualbesteuerung aber keine Zivilstandsneutralität herstellen.»

Auch die zuständige Nationalratskommission erteilte der Initiative eine Abfuhr – wenn auch knapp. Sie stufte die Individualbesteuerung als «zukunftsfähigeres Modell» ein.

Doch noch am Abstimmungssonntag kündigte die Mitte-Partei an, ihre Fairness-Initiative nochmals vorzubringen. Parteipräsident Philipp Bregy sagte: «Das heutige Resultat interpretieren wir als Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe und nicht als Ja zum gewählten Modell.» Das Mitte-Modell sei einfacher umsetzbar.

Im Vergleich mit der Individualbesteuerung setzt es jedoch keinen Anreiz, dass verheiratete Frauen wieder oder zu einem höheren Pensum in das Erwerbsleben zurückkehren.

Ist die Ehe an sich überflüssig?

Tatsächlich kann man in der Schweiz ohne Trauschein uneingeschränkt leben – anders als noch in den 1970er-Jahren. Im Kanton Zürich etwa wurde das Verbot «ausserehelichen Zusammenlebens» erst 1972 aufgehoben. In den Kantonen Schwyz und Wallis blieb das Verbot formell sogar bis Mitte der 1990er-Jahre bestehen. Heute gibt es keinen gesellschaftlichen oder religiösen Zwang für Paare zu heiraten.

In gewissen Fällen jedoch verspricht die Ehe Absicherung und klare Regeln. Stirbt einer der Ehepartner, steht der anderen ein Pflichtteil zu und sie muss keine Erbschaftssteuer bezahlen. Zusätzlich steht der hinterbliebenen Person eine Witwen- oder Witwerrente zu und was der Partner in der Säule 3a angespart hat, geht auf die Partnerin über. Doch vor allem das traditionelle Familienmodell hat auch Nachteile für die Frauen. In der Regel haben sie sich mit der Geburt der Kinder komplett oder weitgehend aus der Erwerbsarbeit zurückgezogen. Das schlägt sich in ihrer Altersversorgung nieder: Heute sind laut Bundesamt für Statistik rund 70 Prozent der Beziehenden von Ergänzungsleistungen zur AHV  Frauen.

Weshalb heiraten Paare heutzutage überhaupt noch?

Damit hat sich die Soziologin und Geschlechterforscherin Fleur Weibel von der Uni Basel befasst. Ihr Buch zum Thema – «Die Praxis des Heiratens. Über die Anerkennung verbindlicher Liebesbekenntnisse» – behandelt die popkulturellen Vorbilder heutiger Hochzeitsfeiern, die Neuinterpretation von Traditionen sowie die psychosozialen Aspekte der Eheschliessung.

Letztere äussert sich laut der Soziologin im Wunsch des Paares nach öffentlicher Anerkennung seiner Liebe. Sich selber und gegenüber dem sozialen Umfeld würden die Partner mittels «religiöser Rituale» oder «der theatralen Praktiken der Hochzeit» sichtbar machen und nach Anerkennung suchen.

In der Inszenierung von Heiratsantrag, Junggesellenabschied und Hochzeitsevent würden sich die Heiratswilligen an Vorbildern aus Fernsehsendungen und Kinofilmen bedienen.

Hat sich an der Trauung etwas verändert?

«Was sich dramatisch verändert hat», sagt Pfarrer Bruno Bader, «ist der Wunsch nach Individualisierung.» Er arbeitete 18 Jahre lang in Saanen BE und beobachtete die Entwicklung der kirchlichen Trauung hin zu einer Handlung, die «nur auf das Traupaar zugeschnitten ist».

Was das bedeutet, beschreibt Bader so: «Der ganze Kirchenraum mit Sigrist, Musiker, Pfarrperson und Dekoration muss auf diesen Event ausgerichtet sein.» Er ging pragmatisch mit dieser Entwicklung um und beschreibt die Hochzeitsevents als «spannend aber aufwändiger». Bader sieht darin einen Ausdruck des Zeitgeists «und das ist auch ok».

Und: Wird es ohne Heiratsstrafe mehr Trauungen geben?

Voraussichtlich nicht, darauf lassen Untersuchungen des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts (SPI) in St. Gallen schliessen. Einerseits bleibt die Zahl der zivilen Trauungen pro Jahr seit den 1960er-Jahren stabil – und das, obwohl seither die Bevölkerung um 50 Prozent gewachsen ist. In den letzten rund 60 Jahren liessen sich jährlich jeweils etwa 42'000 Paare trauen.

Und die kirchlichen Trauungen? Das SPI schreibt: «Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass beide grossen Kirchen ihre ehemals selbstverständliche Rolle bei der Eheschliessung verloren haben.» Kirchliche Hochzeiten hätten 2019 nur noch gut 14 Prozent im Verhältnis zu den zivilen Eheschliessungen ausgemacht, während es 1970 noch knapp 87 Prozent gewesen seien.

Kirchliche Trauungen haben zwischen 2011 und 2015 abgenommen, aber nicht drastisch. (Grafik: SPI/ Kirchenstatistik)

Im Referenzzeitraum von 2011 bis 2015 haben zwischen rund 4600 und 3800 Paare in einer reformierten oder katholischen Kirche geheiratet. Die Reformierten haben die Nase vorn, was Paare angeht, die nach einer standesamtlichen Trauung auch noch in der Kirche heiraten. Die sogenannte Trauquote bleibt bei den Reformierten stabil bei etwa 30 Prozent, während sie in der katholischen Kirche von 2011 bis 2015 von 28 auf 23 Prozent zurückgegangen ist.

In einer aktuelleren Darstellung sieht es weniger schmeichelhaft aus: Der Anteil kirchlicher Trauungen an der Gesamtzahl der Eheschliessungen in der Schweiz sinkt kontinuierlich.

Währen die Anzahl Eheschliessungen einigermassen stabil bleibt, zeigen die schmelzenden gelben und violetten Balken den Niedergang der kirchlichen Trauung über die vergangenen Jahre. (Grafik: SPI/ kirchenstatistik.ch)

Die Tatsache, dass in den Biografien vieler Menschen Rituale wie Taufe, Konfirmation oder Hochzeit nicht mehr vollzogen werden, ist für das SPI ein «Hinweis auf ein Scheitern traditioneller Sozialisationsformen der Kirchen». Im wissenschaftlichen Aufsatz «Entkirchlichung als Prozess» bilanziert das SPI, dass die ritualbezogenen Gelegenheiten zur Etablierung und Festigung von Kirchenbindung an Bedeutung verlören.

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