Debatte um Witwenrenten

Frauenverbände: So war die Anpassung nicht gedacht

Der Bundesrat möchte die Witwer- und Witwenrenten anpassen. Verwitwete Frauen würden danach viel weniger Unterstützung bekommen. Femmes Protestantes und der Schweizerische Katholische Frauenbund haben Einwände.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vertritt den Vorschlag des Bundesrats zur Reform der Witwen- nud Witwerrenten. Die Dauer der Unterstützung für Witwen wird reduziert, das gab und gibt zu reden. (Bild: Peter Klaunzer/ Keystone)

Damit hatte Max Beeler nicht gerechnet. Der heute 70-Jährige Appenzeller verlor mit 41 Jahren seine Frau. Er gab seinen Job auf, um sich um seine beiden kleinen Töchter kümmern zu können. Als beide Kinder volljährig waren, verlor er Anspruch auf die Witwerrente. Finanziell stand er vor dem Nichts. Wäre Beeler eine Frau, hätte er weiterhin Rente beziehen können. Er begann, juristisch um Gleichberechtigung zu kämpfen. Schliesslich gab ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Recht.

Der EGMR urteilte im Oktober 2022, dass die Schweiz Witwer diskriminiere. Diese erhielten bisher nur eine Witwerrente, bis ihre Kinder 18 wurden. Witwen hingegen haben auch dann Anspruch auf die Rente, wenn die Kinder erwachsen sind. Diese Ungleichbehandlung muss die Schweiz beenden.

Als Ende Oktober das Bundesamt für Sozialversicherungen mitteilte, dass der Bundesrat die Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen beseitigen und die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen wolle, rieben sich viele Menschen die Augen, denn: Der Bundesrat plant eine Korrektur nach unten (siehe Kasten).

«Inakzeptabler Vorschlag» 

Gabriela Allemann, Präsidentin von femmes protestantes, sagt auf Anfrage von ref.ch: «Es ist stossend, dass die Angleichung nach unten gemacht wurde, obwohl der EGMR in seinem wichtigen Urteil klar festgehalten hat, dass dies nicht geschehen soll.»

Folgerichtig bezeichnen femmes protestantes das Vorhaben, laufende Renten zu kürzen oder gar zu streichen, als inakzeptabel und fordern, darauf zu verzichten. «Es stellt Betroffene vor grosse wirtschaftliche Probleme.» Ausserdem hätten sich auch Witwen ohne Kinder mit ihrem Partner in ihrer Lebenshaltung auf zwei Löhne eingestellt. «Es soll den Hinterbliebenen genügend Zeit gegeben werden, sich wirtschaftlich neu zu organisieren», sagt Allemann. Ihr Verband hatte eine Übergangsrente während drei statt der nun vorgeschlagenen zwei Jahren gefordert.

Die Reform der AHV-Hinterbliebenenrente

Seit 2023 arbeitete der Bundesrat an der entsprechenden Reform. Seine Lösung: Die Witwer bekommen etwas mehr, die Witwen deutlich weniger. Denn für beide gilt nun, dass sie nur noch eine Hinterbliebenenrente erhalten, bis die Kinder 25 Jahre alt sind. Neu ist, dass die Rente unabhängig vom Zivilstand für Haushalte mit Kindern gelten. Patchworkfamilien und unverheiratete Eltern werden so berücksichtigt.

Frauen, die aktuell eine Witwenrente beziehen, aber jünger sind als 55 Jahre und keine unterstützungspflichtigen Kinder haben, trifft die Reform am härtesten: Ihnen wird nach einer Übergangszeit von zwei Jahren die Rente gestrichen.

Der Vorschlag des Bundesrats wird als nächstes vom Parlament beraten. Davor hatten verschiedene Verbände im Rahmen einer Vernehmlassung die Gelegenheit, sich zur geplanten Reform zu äussern. Auch die femmes protestantes und der Schweizerische Katholische Frauenbund waren dazu eingeladen. Sie hatten etliche Einwände und Vorschläge eingebracht. Beide Organisationen sagen jedoch gegenüber ref.ch, dass keine ihrer Punkte aufgenommen wurde. (dst)

femmes protestantes fordern ausserdem eine staatliche Unterstützung für den Prozess des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt. Neben Begleitung und dem Vermitteln von Kontakten müssten für Teilzeitbeschäftigte angepasste Weiterbildungen angeboten und diese so gefördert werden, um bessere berufliche Perspektiven zu erlangen. «Zwingend muss der Bund in die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf investieren», sagt Allemann. Denn noch immer übernähmen Frauen den wesentlich grösseren Teil der unbezahlten Betreuungs- und Hausarbeit und den kleineren Teil der bezahlten Erwerbsarbeit.

«Richtiger Schritt», aber...

Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) hingegen sagt: «Die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten aufzuheben, ist der richtige Schritt.»  Sarah Paciarelli, Sprecherin des SKF, sagt auf Anfrage von ref.ch jedoch auch: «Frauen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass die Strukturen zur familienergänzenden Kinderbetreuung, die steuerlichen Anreize und nicht zuletzt die patriarchalen gesellschaftlichen Erwartungen es ihnen erschweren, ihre berufliche Karriere weiterzuführen.»

Der SKF fordert bessere Strukturen und im Grunde auch dort eine Modernisierung. Denn Paciarelli sagt: «Wenn die Gesetzgebung zunehmen Abstand nimmt von der Versorgerehe – was zu begrüssen ist –, hat der Staat auch die Rahmenbedingungen zu schaffen.» Nur so könne ein egalitäreres Modell für heutige Eltern machbar sein.