Schwangerschaftsabbruch

EKD befürwortet eine teilweise Legalisierung

Die Evangelische Kirche in Deutschland ändert ihre Position beim Thema Schwangerschaftsabbruch. Sie kann sich vorstellen, Abtreibungen in bestimmten Fristen ausserhalb des Strafrechts zu regeln, plädiert aber für eine Beratungspflicht.

In der Debatte um eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs hat sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zu Wort gemeldet. «Die EKD tritt dafür ein, Regulierungen des Schwangerschaftsabbruchs für bestimmte Konstellationen auch ausserhalb des Strafrechts zu formulieren», heisst es in einer Stellungnahme des Rates der EKD an die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung.

Das kommt einer Änderung ihrer bisherigen Haltung gleich. Dem Rat der EKD gehe es «um den grösstmöglichen effektiven Schutz des Lebens nicht gegen die Rechte der Frau, sondern durch deren Stärkung», erklärte die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus. Man wolle einen Impuls für eine sachliche Debatte zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs geben.

Konkret spricht sich der Rat der EKD als Leitungsgremium für eine «abgestufte Fristenkonzeption» aus, bei der zwischen den verschiedenen Schwangerschaftsstadien unterschieden werden soll. Dem Recht des Ungeborenen auf Leben in der Abwägung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren sei mit fortschreitender Schwangerschaft zunehmendes Gewicht einzuräumen, begründet die EKD ihren Vorschlag.

Der Rat der EKD betont aber auch, dass er eine «vollständige Entkriminalisierung» des Schwangerschaftsabbruchs wegen der Verpflichtungen des Staates für den Schutz des Lebens für «nicht vertretbar» halte. Zudem plädiert er weiter für eine verpflichtende Beratung der Schwangeren vor einer Abtreibung.

Bisher hatte die EKD sich für die Beibehaltung des Strafrechtsparagrafen 218 eingesetzt. Gemäss diesem sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten, in bestimmten Fristen nach einer verpflichtenden Beratung aber straffrei möglich. Der Paragraf wird jedoch vermehrt als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen angesehen. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz indes ist gegen Veränderungen der Rechtslage.

Die von der Bundesregierung berufene Kommission für reproduktive Selbstbestimmung berät, ob und wie Abtreibungen ausserhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollen. Im kommenden Frühjahr soll sie Vorschläge vorlegen. (epd/ pef)