Synode Zürcher Landeskirche
Freie Wahl der Kirchgemeinde beschlossen
In Eglisau wohnen, aber zur Kirchgemeinde Bülach gehören: Das soll in Zukunft möglich sein, wie die Synode der Zürcher Landeskirche beschlossen hat. Allerdings ist das Parlament auf einen Kompromissvorschlag des Kirchenrats eingegangen und hat eine eigene Motion abgeschrieben, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Der Vorschlag der Exekutive sieht vor, dass Personen sich bei einer Kirchgemeinde ihrer Wahl als Mitglied eintragen lassen können, die politischen Rechte und die Steuerpflicht jedoch bei der Kirchgemeinde des Wohnorts bleiben. Die Kirchgemeinde des Wohnorts soll dafür eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale an die Wahlkirchgemeinde überweisen.
Eine völlig freie Wahl der Kirchgemeinde würde zu grosse steuertechnische und rechtliche Herausforderungen mit sich bringen, argumentierte der Kirchenrat. Ähnliche Regelungen wurden auch schon in anderen Kantonen beschlossen.
Ausserdem haben die Mitglieder der Synode entschieden, dass der Sonntagsgottesdienst für Kirchgemeinden obligatorisch bleiben soll. Auch damit folgte eine Mehrheit der Empfehlung des Kirchenrats, der den Sonntagsgottesdienst als «unverzichtbares Merkmal der christlichen Gemeinde» bezeichnete.
Bei der nächsten Teilrevision der Kirchenordnung solle laut der Exekutive aber festgehalten werden, dass der Sonntagsgottesdienst einmal pro Monat auf den Freitagabend verlegt werden kann. Manche Kirchgemeinden verfügten schon jetzt über eine entsprechende Ausnahmeregelung. (pef)