Basler Reformierte dürfen ausserkantonal wohnen
Wer sich in der Evangelisch-reformierten Kirche der Stadt Basel (ERK-BS) engagieren möchte, muss nicht zwingend in der Stadt Basel wohnen. Die Synodalen haben eine entsprechende Revision der Kirchenverfassung einstimmig befürwortet, wie die ERK-BS in einem Communiqué schreibt.
Menschen, die sich der Stadt Basel oder einer ihrer Kirchgemeinden zugehörig fühlten, dürfen sich als Mitglied wählen lassen für den Kirchenvorstand, den Kirchenrat oder die Synode. Damit passe sich die ERK-BS der «Lebensrealität» an, heisst es in der Mitteilung weiter. Voraussetzung für eine Wahl ist eine Mitgliedschaft in einer evangelisch-reformierten Kirche in einem anderen Kanton, zudem muss diese Kirchgemeinde die externe Basler Mitgliedschaft zulassen.
Zudem haben die Synodalen entschieden, der Kirchgemeinde Basel-West unter die Arme zu greifen. Sie sprachen Geld für eine zeitlich befristete Stelle zur besseren Vermarktung des Zentrums Johannes. Dieses wird umgebaut, künftig befinden sich dort unter anderem eine Kinderkrippe, ein Hort und ein Restaurant. Das Zentrum soll vor allem auch für Tagungen genutzt und die Räumlichkeiten regelmässig vermietet werden. (jow)