Evangelische Kirche in Deutschland

Beschlüsse zu Diversität, Abschiebungen und Seenotrettung gefasst

Die EKD-Synode fordert ein Ende von Abschiebungen aus Schutzräumen und stärkt die zivile Seenotrettung. Sie will mehr Diversität in Leitungsämtern und neue Segensformen für junge Menschen. Auch die Beflaggung der Kirchen wurde neu geregelt.

Die Synode der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat am letzten Tag ihrer Beratungen viele Beschlüsse gefasst. Eine Auswahl im Überblick:

Abschiebungen 

Die Synode sprach sich dafür aus, Abschiebungen aus Schutzräumen wie Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten nicht zu vollziehen. Man bitte die Länderbeauftragten der Landeskirchen, sich bei den Landesregierungen dafür einzusetzen, Abschiebungen aus solchen Einrichtungen zu untersagen, heisst es in dem einstimmig angenommenen Antrag. Thema an der Synode war auch das Kirchenasyl, das politisch zunehmend unter Druck steht (ref.ch berichtete).

Kasualien

Die Synodalen wollen, dass neue Segenspraktiken für biografische Übergänge, Brüche oder Krisen von jungen Menschen etabliert werden. Dazu baten sie in einem im Plenum verabschiedeten Antrag den Rat der EKD, Ressourcen für die Weiterentwicklung von Segenshandlungen und Kasualien (Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen) mit Blick auf junge Menschen bereitzustellen.

Seenotrettung

Die Delegierten des Kirchenparlaments haben Angriffe libyscher Milizen auf zivile Rettungsschiffe im Mittelmeer verurteilt. In einem Antrag betonten sie, Seenotrettung sei kein Verbrechen, sondern eine völkerrechtliche Pflicht. Sie forderten die Bundesregierung und die Europäische Union auf, alle Unterstützungsmassnahmen für die libysche Küstenwache auszusetzen und eine menschenrechtskonforme europäische Seenotrettungsmission unter ziviler oder internationaler Verantwortung aufzubauen.

Diversität

«Die Synode betont, dass eine glaubwürdige Kirche der Gegenwart und Zukunft möglichst viele verschiedene Lebensrealitäten und -welten in ihren eigenen Strukturen angemessen sichtbar machen muss», heisst es in einem Antrag, dem die Synode bei zwei Enthaltungen zustimmte. Die Synode bat den Rat der EKD unter anderem zu prüfen, welche strukturellen Hürden Menschen mit Migrationsgeschichte, People of Colour und anderen diskriminierten Gruppen den Zugang zu Leitungsämtern erschweren.

Flaggen an Kirchen

Violettes Kreuz auf weissem Grund: Auch in Zukunft soll die übliche Beflaggung an Kirchengebäuden die evangelische Kirchenfahne bleiben. Aber die alte Verordnung zur Beflaggung an Kirchengebäuden wurde durch eine neue Regelung ersetzt, die mehr Spielraum zulässt. «Die Verwendung von Fahnen, Flaggen und ähnlichen Kennzeichen durch die evangelische Kirche dient der Darstellung der Kirche in der Öffentlichkeit», heisst es darin. Sie dürfe dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen. Das Kirchengesetz soll die alte Verordnung aus dem Jahr 1947 ausser Kraft setzen. Diese erlaubte nur die Kirchenflagge und war aufgrund der Erfahrungen während der NS-Zeit in Kraft getreten. (epd/ gab)

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