Brandkatastrophe in Crans-Montana
Bundesrat kündigt Solidaritätsbeitrag für Opfer an
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch ein dringliches Bundesgesetz für die Hilfe an die Crans-Montana-Opfer verabschiedet, wie die Landesregierung mitteilte. Laut Justizminister Beat Jans beschloss der Bundesrat den Solidaritätsbeitrag aus zwei Gründen.
Erstens sollen diese Gelder den Betroffenen eine rasche und unbürokratische Hilfe sein zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe. Die Beiträge erachte der Bundesrat zweitens als wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und als Ausdruck der Anteilnahme des Bundes.
Der Solidaritätsbeitrag soll denselben Personen ausbezahlt werden, die den Soforthilfebeitrag des Kantons Wallis erhalten. Grundsätzlich sind das nach Angaben des Bundesrats die Angehörigen der Verstorbenen sowie jede Person mit einem stationären Spitalaufenthalt nach dem Brand.
Bei der Festlegung der Höhe des Betrags habe sich der Bundesrat am Angebot des Kantons Wallis orientiert, sagte Jans. Der Kanton leistet 10'000 Franken Soforthilfe pro betroffener Person, und der Walliser Staatsrat will einer neuen Stiftung mit dem Namen «Beloved» zehn Millionen Franken zukommen lassen, wie kürzlich bekannt wurde.
Der Entwurf geht nun an das Parlament. Diesem werden auch die für die Hilfe nötigen Nachtragskredite vorgelegt. Über das Gesetz und die Nachtragskredite sollen National- und Ständerat schon im März entscheiden. Sagen sie Ja, können die Gelder laut dem Bundesrat noch im Frühling ausbezahlt werden. Das sagte Jans bei der Vorstellung des Unterstützungspakets in Bern vor den Medien.
Maximal 20 Millionen für Vergleichslösungen
Der Bundesrat traf seinen Entscheid, nachdem das Bundesamt für Justiz (BJ) im Auftrag der Landesregierung geprüft hatte, wo beim bestehenden Hilfsangebot für die Opfer von Crans-Montana Lücken bestehen.
Die Analyse zeigte, dass das System der Unterstützungsleistungen durch die Opferhilfe, die Sozialversicherungen und die Haftpflichtversicherungen primär auf Einzelfälle ausgerichtet ist. Bei einem Ereignis mit einer hohen Anzahl Geschädigter stosse es an seine Grenzen, schreibt der Bundesrat.
Jans sagte, es gehe darum, den Opferfamilien von Crans-Montana jahrelange Rechtshändel zu ersparen. Das neue dringliche Bundesgesetz zur Hilfe von Crans-Montana-Opfern sieht vor, dass sich der Bund an den aussergerichtlichen Vergleichslösungen mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken beteiligen kann.
Die Axa-Versicherung schrieb bereits kurz nach dem Unglück, die Versicherungssummen der Gemeinde Crans-Montana und der Bar reichten im Fall einer Haftung «bei Weitem» nicht aus, um für alle finanziellen Schäden der überlebenden Opfer und Hinterbliebenen aufzukommen.
8,5 Millionen für Opferhilfestellen
Wie Bundespräsident Guy Parmelin vor den Medien sagte, ist damit der Bundesrat bereit, zugunsten der Opfer der Brandkatastrophe insgesamt bis zu rund 35 Millionen Franken aufzuwenden. Denn der Bundesrat schlägt vor, den Opferhilfestellen der Kantone mit 8,5 Millionen Franken unter die Arme zu greifen.
In ihrer Mitteilung schreibt die Landesregierung, wegen der ausserordentlichen Konsequenzen des Brands müssten die kantonalen Opferhilfestellen ausserordentliche Ausgaben leisten. Der Betrag von 35 Millionen setzt sich somit zusammen aus 7,8 Millionen Solidaritätsbeiträgen, maximal 20 Millionen für Vergleichslösungen und 8,5 Millionen Franken für Opferhilfestellen.
Jans sagte an der Medienkonferenz, derzeit befänden sich noch 58 der 115 beim Brand verletzten Personen im Spital – 28 davon im Ausland. 41 Menschen starben. Auch auf Italienisch und Englisch formulierte Jans im Bundesmedienzentrum einige Kernaussagen der bundesrätlichen Mitteilung. So sagte Jans etwa auf Italienisch, der Bundesrat wolle niemanden alleine lassen: «Non lasciamo solo nessuno.» (sda/ dst)