Krieg in der Ukraine

Bund will Sozialdumping verhindern

Schutzsuchende aus der Ukraine sollen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht ausgenutzt werden. Deshalb haben sich Bund und Sozialpartner zu Gesprächen getroffen.

Die Flüchtlinge aus der Ukraine sollen bei ihrer Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt vor Missbrauch geschützt werden. Darauf haben sich am Mittwoch die Sozialpartner bei einem Treffen mit Justizministerin Karin Keller-Sutter verständigt.

Das Treffen sei ein wichtiges Signal, dass die Sozialpartner eingebunden seien, sagte die Bundesrätin nach dem Treffen. «Wir haben viele Partner. Die Kantone sind wichtig, die Privaten, aber auch die Organisationen in der Arbeitswelt sind zentral.»

Nachdem der Bundesrat am Samstag den Schutzstatus S aktiviert hatte für Flüchtlinge aus der Ukraine, können die Schutzsuchenden ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen. Die Sozialpartner hätten sich bereit gezeigt, zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen beizutragen, hiess es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) nach dem Treffen vom Mittwoch.

Finanzielle Unabhängigkeit

Aus Sicht des Bundesrates ist der Zugang zur Erwerbstätigkeit zentral, damit die geflüchteten Personen während ihres Aufenthalts in der Schweiz am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können. Es soll ihnen ein strukturierter Alltag, finanzielle Unabhängigkeit und der Erhalt ihrer beruflichen Qualifikationen im Hinblick auf eine Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht werden, wie es weiter hiess.

Die Flüchtlinge aus der Ukraine seien überwiegend Frauen, zum Teil mit Kindern, die ihre Männer zur Verteidigung in ihrer Heimat zurückgelassen hätten, sagte Keller-Sutter. Entsprechend sei davon auszugehen, dass sie auch wieder in die Ukraine zurückkehren wollten.

Einigkeit bei Bund und Sozialpartner

Zuständig für die Bewilligung einer Erwerbstätigkeit sind die kantonalen Arbeitsmarktbehörden. Sie müssten prüfen, ob die Arbeits- und Lohnbedingungen orts-, berufs- und branchenüblich seien.

Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen werden anschliessend durch die paritätischen und die tripartiten Kommissionen kontrolliert, in denen die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite vertreten sind.

Bund und Sozialpartner sind sich laut EJPD einig, dass grundsätzlich auch Personen mit Schutzstatus S von der Integrationsvorlehre profitieren sollen. Mit diesem Instrument können Personen, die den Schutz der Schweiz voraussichtlich für längere Zeit beanspruchen müssen, gezielt und praxisorientiert auf eine Berufslehre oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz vorbereitet werden. (sda/ bat)