Bund erwartet bis 60’000 Flüchtlinge in der Schweiz
In der Schweiz könnten laut Schätzungen wegen des Krieges in der Ukraine bis zu 60'000 Menschen Zuflucht suchen. Dieses Szenario nannte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Donnerstag in einem Interview und sprach von einer «sehr grossen Herausforderung».
Es gebe Schätzungen, dass die Schweiz möglicherweise bis zu 50'000 oder 60'000 Personen aufnehmen werde, sagte Keller-Sutter im Gespräch mit «Blick TV.» Eine genaue Zahl zu nennen, sei nicht möglich. Das Ausmass hänge unter anderem vom weiteren Fortgang der Kampfhandlungen ab.
Die Aufnahme der Flüchtlinge werde sicher nicht reibungslos ablaufen, sagte Keller-Sutter und bat um Verständnis. «Es kann zu Fehlern und Pannen kommen.» Sämtliche Flüchtlinge müssten registriert werden. Neben den Unterkünften von Bund und den Kantonen sei man auch auf private Hilfe angewiesen. «Es kann lange gehen.»
Für die Flüchtlinge aus der Ukraine soll in der Schweiz erstmals der nach den Jugoslawien-Kriegen geschaffene sogenannte Schutzstatus S aktiviert werden. Mit diesem würden Geflüchtete rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am Freitag darüber.
Bis am Donnerstag registrierte die Schweiz 1'624 Geflüchtete aus der Ukraine, davon waren 1'145 in Bundesasylzentren untergebracht, 479 privat.
«Putin hat es in der Hand»
Seit Kriegsbeginn sind nach Uno-Angaben 2,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in Nachbarländer geflüchtet, darunter eine Million Kinder. Das Uno-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) rechnet mittlerweile mit dereinst 10 bis 15 Millionen Vertriebenen. Es handle sich um die grösste solche Fluchtbewegung innert kurzer Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg, sagte Keller-Sutter.
Flüchtlinge erhalten Schutzstatus S
Der Bundesrat hat zudem die Aktivierung des Schutzstatus S beschlossen. Das Instrument wurde in den 1990er-Jahren geschaffen, aufgrund der Erfahrungen mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien, um eine allfällige Überlastung bei den ordentlichen Asylverfahren zu vermeiden. Benutzt hat es der Bundesrat zuvor aber noch nie.
Der Schutzstatus S, der eine möglichst rasche und unbürokratische Aufnahme ermöglichen soll, gilt ab dem 12. März. Die Geflüchteten aus der Ukraine können zunächst ein Jahr lang in der Schweiz bleiben; ihr Aufenthaltsrecht kann aber bei Bedarf verlängert werden. Sie können Familienangehörige nachziehen.
Sofortige Erwerbsarbeit erlaubt
Kinder und Jugendliche erhalten Zugang zum Schulunterricht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Kantone prüfen noch, ob Massnahmen zum Erlernen der Landessprachen nötig sind. Die Geflüchteten dürfen sofort eine Erwerbsarbeit aufnehmen – ob als Angestellte oder als Selbstständige.
Der Bundesrat hat die Drei-Monats-Wartefrist für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit aufgehoben. Diese Änderung gegenüber dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschloss er auf Verordnungsstufe. Wer einen Schutzstatus S hat, darf zudem ohne Bewilligung reisen. (sda/bat)