Stadtpolizei St. Gallen

Kremationsasche in Weiher verstreut, nun droht eine Anzeige

Eine Gruppe streute Asche aus einer Urne in den Bubenweier in St. Gallen. Das ist nicht erlaubt, weil das Gewässer verschmutzt werden könnte. Zudem gilt im Kanton ein «Friedhofszwang».
Beim Buebenweier in St. Gallen, der zu den Drei Weieren gehört, kam es zu einem Vorfall, der nun die Stadtpolizei beschäftigt.
(Foto: St.Gallen-Bodensee Tourismus)

Alternative Bestattungsformen sind im Trend, aber nicht alles ist erlaubt, wie ein aktueller Fall aus St. Gallen zeigt: Eine Person beobachtete wie eine Gruppe am Buebenweier Asche aus einer Urne ins Wasser gab. «Bei allem Respekt vor dem Tod scheint mir das ein völlig unangebrachter Ort zu sein, um die Asche eines verstorbenen Menschen zur Ruhe zu legen», schrieb die Person danach im öffentlichen Reklamationsportal «Stadtmelder».

Das Wasser fliesse ja danach in den Mannenweier, wo noch immer zahlreiche Menschen baden und schwimmen würden. «Allein der Gedanke daran...», schreibt die Person. Die Stadtverwaltung antwortete einen Tag später: «Im Kanton St. Gallen ist die Bestattung von Kremationsasche ausserhalb von Friedhöfen nicht erlaubt.» Beim nächsten Mal solle er oder sie sich bei der Stadtpolizei melden. Diese prüft nun laut dem St. Galler Tagblatt eine Anzeige.

Gesetzliche und ethische Gründe

Weil Trauernde die Gesetzeslage oft nicht kennen, hat das Amt für Wasser und Energie 2020 ein Merkblatt publiziert. Dieses verweist aufs Bundesgesetz, wonach keine Stoffe in die Gewässer eingebracht werden dürfen, die das Wasser verunreinigen können. Weil Kremationsasche Schwermetalle enthalten kann, ist das Verstreuen in Gewässer grundsätzlich verboten. Zusätzlich gilt im Kanton St. Gallen der sogenannte Friedhofszwang. Bestattungen müssen also grundsätzlich auf einem Friedhof durchgeführt werden.

Badende könnten zudem die Vorstellung von Kremationsasche in Gewässern als störend empfinden. Das Merkblatt verweist auch auf den intimen und emotionalen Prozess des Abschiednehmens. «Bei einer Bestattung ausserhalb von Friedhöfen könnten sich unbeteiligte Personen einmischen. Sie können die Trauerfeierlichkeit stören oder gar die Polizei aufbieten.»

Urnen im Zürichsee und ein Bundesgerichtsurteil

Das Verstreuen von Asche in Gewässern sorgte in der Schweiz immer mal wieder für Schlagzeilen. 2008 waren Knochenreste und Asche am Zürichsee entdeckt worden, 2010 fand die Seerettung Küsnacht 67 Urnen. Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Umwelt erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Ein Verfahren gegen Ludwig Minelli, Gründer der Sterbehilfe-Organisation Dignitas, wurde mangels Beweisen eingestellt.

Als der Kanton Zürich 2016 seine Bestattungsverordnung revidierte, wehrte sich Dignitas gegen einen Paragrafen. Es ging darum, ob das gewerbsmässige Beisetzen von Urnen oder Ausbringen von Kremationsasche ausserhalb von Friedhöfen verboten sein soll. Dignitas sah damit unter anderem die Wirtschaftsfreiheit gefährdet. Die Richter in Lausanne sahen das anders und lehnten die Beschwerde ab. Private sind von diesem Urteil nicht betroffen, sie müssen sich bei einer Bestattung ausserhalb eines Friedhofes aber an die Umweltgesetze halten. In Basel ist beispielsweise seit 2019 die Rheinbestattung erlaubt (ref.ch berichtete). (gab)

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