Bestattungen

In diesem Bundesland darf man aus Verstorbenen Diamanten machen

Rheinland-Pfalz erhält das liberalste Bestattungsgesetz Deutschlands. Urnen zuhause aufbewahren und Flussbestattungen werden möglich sein, Reerdigungen hingegen nicht.

Der Mainzer Landtag hat das liberalste Bestattungsgesetz Deutschlands beschlossen. Auch andere Bundesländer planen Liberalisierungen der Gesetze.

Was ist künftig in Rheinland-Pfalz gestattet?

Mit der Gesetzesnovelle wird der Friedhofszwang für Totenasche in Rheinland-Pfalz weitgehend aufgehoben. Angehörige dürfen die Asche zu Hause aufbewahren, sie auch aufteilen oder ausserhalb eines Friedhofs auf einem Privatgrundstück verstreuen. Flussbestattungen in den vier grössten Flüssen des Bundeslandes Rhein, Mosel, Lahn und Saar werden erlaubt. Ebenfalls ist es künftig gestattet, Schmuckstücke aus der Totenasche pressen zu lassen: sogenannte Diamantbestattungen. Eine bei muslimischen Beerdigungen bereits mögliche Bestattung in einem Tuch statt im Sarg wird künftig unabhängig vom Glaubens zulässig.

Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden?

Die neuen Bestattungsformen sind nur möglich, wenn die Verstorbenen dies ausdrücklich so festgelegt haben. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie allein aus Kostengründen gewählt werden. Die Neuerungen sind zudem nur für Einwohnerinnen und Einwohnern des Bundeslands Rheinland-Pfalz bestimmt. Ein innerdeutscher «Bestattungstourismus» soll ausgeschlossen bleiben.

Was bleibt auch künftig tabu?

Die Körper verstorbener Menschen müssen weiterhin entweder beerdigt oder in einem Krematorium verbrannt werden. Alternative Bestattungsformen, etwa die Auflösung des Leichnams in einer starken Lauge sind auch künftig nicht zulässig. Auch die in Schleswig-Holstein bereits probeweise zugelassene, beschleunigte Kompostierung menschlicher Körper in einem sargähnlichen Spezialbehälter («Reerdigung») wird nicht gestattet.

Was sagen die Kritiker?

Die beiden grossen Kirchen und die CDU-Opposition im Landtag kritisieren die Aufweichung des Friedhofszwangs. Sie fürchten insbesondere, dass der Umgang mit Urnen zu Familienstreitigkeiten oder unbeabsichtigtem Verlust führen kann und auf lange Dauer dem Zufall überlassen bleibt. Ausserdem lehnen sie die private Verwahrung von Urnen ab, weil für die Trauer um Verstorbene ein öffentlich zugänglicher Ort wichtig sei. Die CDU, aber auch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge fürchten, die Liberalisierung werde mittelfristig zum Bedeutungsverlust oder gar zur Abschaffung der Friedhöfe führen. (epd/ dst)

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