Zehn Laienpredigten müssen reichen
Die Aargauer Synodalen haben den Antrag abgelehnt, dass künftig jede Kirchgemeinde im Kanton 12 Laienpredigten pro Jahr durchführen kann. Im Fall einer vakanten Pfarrstelle hätte sich das Limit sogar auf 18 Laienpredigten erhöhen sollen. Die Kirchenparlamentarier folgten dem Antrag des Kirchenrats, die Obergrenze bei zehn solcher Predigten zu belassen.
Mehr Spielraum für die Kirchgemeinden hatte sich Martin Richner gewünscht (ref.ch berichtete). Der Synodale aus Full-Reuenthal hatte die Motion eingereicht. Richner ist selbst Laienprediger und leitet jährlich rund acht bis zwölf Gottesdienste in verschiedenen Gemeinden.
Er sagte: «Laienprediger sind Teil der Zukunft unserer Kirche.» Pfarrvakanzen seien heute bereits der Normalfall. Zehn Laienpredigten seien da schnell gehalten. Schriftliche Anträge um Erlaubnis für mehr Laienpredigten kosteten wertvolle Zeit.
Keinen Bedarf, an der Obergrenze zu rütteln, sah der Aargauer Kirchenrat. Denn: Derzeit bestehe keine Notsituation. Laienpredigerinnen kämen in vielen Gemeinden nicht oder nur selten zum Einsatz. Er hielt an Ausnahmebewilligungen im Fall von Pfarrvakanzen fest. Kirchenrat Christian Bieri unterstrich jedoch das Potenzial, das für Kirchengemeinden bei den Laienpredigern liege. «Ich möchte Sie animieren, dieses Potenzial zu nutzen», sagte er zu den Anwesenden.
Christian Vogt sagte im Namen des Pfarrkapitels, es brauche nicht mehr Laienpredigten. Eine Pfarrvakanz betreffe nicht nur den Gottesdienst, sondern das ganze Leben in der Kirchgemeinde. Kümmere sich eine Pfarrvertretung um Bereiche wie Religionsunterricht und Kasualien, während ein Laienprediger den Gottesdienst halte, sei das ein Nachteil. Denn: «Ein Stellvertreter kann am Sonntag die Gemeinde kennenlernen.» (dst)