Motion will mehr Laienpredigten ermöglichen
Es sieht wie die einfache Lösung für ein schwieriges Problem aus: Um den Pfarrermangel zu entschärfen, setzen einige Kantonalkirchen seit ein paar Jahren vermehrt auf Laienprediger. Diese können zum Beispiel bei Vakanzen oder Ferienabwesenheiten von Pfarrpersonen zum Einsatz kommen.
Auch in Gemeinden der Aargauer Kantonalkirche stehen regelmässig Laien auf der Kanzel. Die Anzahl ihrer Predigteinsätze ist jedoch begrenzt: Maximal zehn Mal dürfen Gottesdienste pro Jahr und Gemeinde von Laien gestaltet werden.
Mehr Spielraum für die Kirchgemeinden wünscht sich Martin Richner. Der Synodale aus Full-Reuenthal ist selbst Laienprediger und leitet jährlich rund acht bis zwölf Gottesdienste verteilt auf verschiedene Gemeinden. Richner hat im vergangenen Sommer in der Aargauer Synode eine mündliche Motion eingereicht.
Flexibler auf Vakanzen reagieren
Richner betont, dass es sich nicht um eine Motion in eigener Sache handle. «Im Jahresbericht hat der Aargauer Kirchenrat selbst darauf hingewiesen, dass der Pfarrermangel mehr und mehr zum Problem wird. Meine Motion ist eine Möglichkeit, auf diese Situation zu reagieren».
Tatsächlich haben immer mehr Kirchgemeinden Schwierigkeiten, ihre Pfarrstellen zu besetzen. Das hat unter anderem mit dem fehlenden Nachwuchs an Pfarrpersonen zu tun. Zudem steht in wenigen Jahren eine grosse Pensionierungswelle der Baby-Boomer-Generation an (ref.ch berichtete).
Laienprediger sind in vielen reformierten Kantonalkirchen zugelassen. Sie müssen Kirchenmitglied sein und eine spezielle Ausbildung absolvieren. In den Berner Kirchen refbejuso zum Beispiel absolvieren Anwärterinnen zum Abschluss ihrer Ausbildung einen Prüfungsgottesdienst. Einige Kantonalkirchen schreiben auch eine Empfehlung durch eine Pfarrperson vor.
Die Befugnisse von Laienpredigern sind in den einzelnen Kantonalkirchen unterschiedlich geregelt. So dürfen sie in der Aargauer Kirche nur «in dringenden Fällen» auch Beerdigungen, Trauungen, Taufen oder das Abendmahl durchführen. In den Berner Kirchen dürfen Laienpredigerinnen hingegen grundsätzlich keine Trauungen und Bestattungen vornehmen. (no)
«An unserer letzten Gesprächssynode zur Kirchenreform 26 / 30 waren wir uns einig, dass die Kirche der Zukunft viel stärker von Laien geprägt sein wird. Meine Motion liegt auf dieser Linie», sagt Richner. Ihm schwebt vor, dass der Kirchenrat die Obergrenze zumindest anhebt. «Kirchgemeinden könnten dadurch flexibler auf Pfarrvakanzen reagieren», sagt er.
Sorge um Qualität
Keinen Bedarf, an der Obergrenze zu rütteln, sieht hingegen der Aargauer Kirchenrat. Er schlägt lediglich vor, dass die Exekutive im Fall von Pfarrvakanzen künftig Ausnahmebewilligungen beschliessen kann, wie es in seiner Antwort auf die Motion heisst.
Auch die Theologische Kommission der Landeskirche, die im Auftrag des Kirchenrats Stellungnahmen zu theologischen Fragen erarbeitet, sieht keinen Anlass, mehr Predigteinsätze zu bewilligen. In ihrer Stellungnahme zur Motion betont sie, dass derzeit keine Notsituation bestehe. So habe eine Umfrage unter Kirchgemeinden ergeben, dass Laienpredigerinnen in vielen Gemeinden gar nicht oder nur selten zum Einsatz kämen. Zudem wolle man an den «hohen Hürden» für die pfarramtliche Ausbildung und an den Zugangsvoraussetzungen für den Beruf festhalten, heisst es in dem Schreiben. Auf Anfrage von ref.ch wollte die Kommission dazu keine weitere Auskunft geben.
Verwaltungsaufwand vermeiden
Martin Richner stimmt diese Antwort nur teilweise zufrieden.
Ob die Synodalen ihm in diesem Punkt folgen, wird sich am 5. Juni zeigen. Dann treffen sich die Delegierten in Beinwil am See zur Sommersynode der Aargauer Kirche.