Verwirrung um Kirchengesang
Zu Beginn war nicht ganz klar, ob in Kirchen nun wieder gesungen werden darf. In der neusten Verordnung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom 14. April wird das Singen nicht ausdrücklich erwähnt. Doch auf Nachfrage präzisierte das BAG, dass während der Gottesdienste mit Maske wieder gesungen werden darf. Chöre dürfen allerdings keine auftreten (ref.ch berichtete).
In der Deutschschweiz haben die Kantone das Singverbot dementsprechend aufgehoben, wie das Portal protestinfo.ch berichtet. In der Westschweiz hingegen sieht das etwas anders aus. Dort ist die Situation nicht einheitlich. Denn den Kantonen steht es frei, strengere Massnahmen zu erlassen.
In Genf und Neuenburg verboten
So sagte etwa der Leiter des Informationsbüros des Freiburger Staatsrats gegenüber protestinfo.ch, dass der Kanton Freiburg die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen anwende. Das Singverbot sei aber nur für Chorproben aufgehoben worden. Das Singen während religiöser Feiern bleibe verboten. Die Kirchen des Kantons haben jedoch ihre Gemeinden informiert, dass das Singen wieder möglich sei.
In den Kantonen Neuenburg und Genf ist die Situation klar. Dort bleibt der Gesang weiterhin verboten, nur ein Solist darf weiterhin in der Kirche singen. Einzige Lockerung in Genf: Blasinstrumente sind mit vorgegebenem Abstand in der Kirche wieder erlaubt.
Im Wallis mit Zurückhaltung
Wieder gesungen wird im Wallis. Dort wird mit einer «gewissen Zurückhaltung bezüglich der Anzahl Lieder und Strophen» wieder gesungen, so Gilles Cavin, Präsident der Evangelisch-Reformierten Kirche des Wallis gegenüber protestinfo.ch. Die zuständige Behörde erklärte, dass Gottesdienstbesucher einige Refrains, die von einem Solisten gesungen werden, aufgreifen dürfen.
Verwirrend bleibt die Situation im Kanton Waadt. Dort wurde zuerst eine Richtlinie veröffentlicht, die das Singen weiterhin verbot. Dann wurde das Dokument korrigiert, es enthielt aber weder ein Verbot noch eine Erlaubnis des Singens. Die Kirchen gaben gegenüber protestinfo.ch an, dass sie weiterhin auf eine Klärung des Krisenstabs warten würden. Die reformierte Kirche des Kantons hat deshalb beschlossen, bis dahin den Kirchgesang wieder aufzunehmen. (mos)