Über 50’000 Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz registriert
Bis am 18. Mai haben die Bundesbehörden 50’172 Geflüchtete registriert, 401 mehr als am Tag zuvor. Den Schutzstatus S haben bis Mittwoch 48’574 Personen erhalten, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Twitter bekannt gab. Der S-Status, der eine möglichst rasche und unbürokratische Aufnahme ermöglichen soll, gilt seit dem 12. März.
Die Geflüchteten aus der Ukraine können damit zunächst ein Jahr lang in der Schweiz bleiben; ihr Aufenthaltsrecht kann aber bei Bedarf verlängert werden. Sie können Familienangehörige nachziehen. Kinder und Jugendliche erhalten Zugang zum Schulunterricht. Die Geflüchteten dürfen sofort eine Erwerbsarbeit aufnehmen – sei es als Angestellte oder als Selbstständige. Wer den Schutzstatus S hat, darf zudem ohne Bewilligung reisen.
Schutzstatus S noch nie benutzt
Den Schweizer S-Ausweis gibt es nicht nur für Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, sondern auch für Menschen aus Drittstaaten, die wegen des Krieges die Ukraine verlassen mussten. Voraussetzung ist, dass sie eine gültige Aufenthaltsberechtigung in dem Land haben und nicht sicher und auf Dauer in ihr Heimatland zurückkehren können. Keinen Schutzstatus S gewährt die Schweiz Menschen, die den Schutzstatus bereits in einem EU-Land erhalten haben.
Der Schutzstatus S war in den 1990er-Jahren aufgrund der Erfahrungen mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien geschaffen worden, um eine allfällige Überlastung bei den ordentlichen Asylverfahren zu vermeiden. Benutzt hatte ihn der Bundesrat zuvor aber noch nie.
Ein Drittel der Bevölkerung auf der Flucht
Seit dem russischen Überfall am 24. Februar haben nach Angaben des SEM, basierend unter anderem auf Zahlen des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR), 6,3 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer ihr Heimatland verlassen. Innerhalb der Ukraine waren 8 Millionen Menschen auf der Flucht. Das ist zusammen über ein Drittel der Gesamtbevölkerung. (sda/mos)