Pfarrer wollte Heks für Gang an Europäischen Gerichtshof strafen

Das Hilfswerk Heks gelangte wegen eines Entscheids des Bundesamtes für Migration an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Das passte einem Thurgauer Pfarrer nicht. Er wollte deshalb an der Synode Heks Gelder verwehren. Seine Argumentation: Wer als Hilfswerk gegen die Schweiz prozessiere, solle dafür nicht auch noch belohnt werden.

Der Gang von Heks an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (im Bild) sollte nach dem Willen eines Thurgauer Pfarrers Konsequenzen für die Hilfsorganisation haben. (Bild: Wikimedia)

Ein Antrag des Pfarrers Guido Hemmeler aus dem thurgauischen Altnau sorgte an der reformierten Synode Thurgau in Frauenfeld für Diskussion, wie die evangelische Landeskirche in einer Mitteilung schreibt. Hemmeler verlangte, den budgetierten Beitrag von 90 000 Franken auf dem Vorjahresbetrag von 80 000 Franken zu belassen. Dies, weil Heks im Februar dieses Jahres an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gelangte, da das Bundesamt für Migration entschied, eine afghanische Flüchtlingsfamilie mit kleinen Kindern nach Italien zurückzuführen.

Keine «Abstrafung», nur «Unmutsbezeugung»

Pfarrer Hemmeler kritisierte das Verhalten des Hilfswerks: «Wer mit Spendengeldern einen Prozess gegen unseren Rechtsstaat führt, soll nicht zusätzlich belohnt werden.» Trotzdem wolle er sein Votum nicht als «Abstrafung» verstanden wissen, sondern als «Unmutsbezeugung». Am Ende folgten Hemmeler nur Vereinzelte, der Antrag wurde deutlich abgelehnt. Die Mehrheit der Anwesenden schloss sich dem Präsident der evangelischen Kirchgemeinde Arbon, Robert Schwarzer, an: «Heks macht seine Arbeit sehr gut und hat mit dem Gerichtsgang Verantwortung übernommen.» Applaus erntete Pfarrer Christian Herrmann aus Gachnang, der darauf hinwies: «Manchmal können Gesetze auch irren, wie der Fall Grüninger zeigt. Wir können froh sein, dass christliches Denken sich durchsetzt.»