Aargauer Landeskirche

Pfarrpersonen können bis 70 im Amt bleiben

Anstellungen über das 65. Altersjahr hinaus und Geld für denkmalgeschützte Kirchengebäude: Die Synode der Aargauer Landeskirche hat mehrere Vorlagen angenommen.  

Das Parlament der Reformierten Landeskirche Aargau hat diese Woche zahlreiche Beschlüsse gefasst. Unter anderem stimmt die Synode der Wahl und Anstellung von Pfarrpersonen sowie Sozialdiakoninnen und -diakonen über das 65. Altersjahr hinaus zu. 

Somit können Ordinierte mit dem Erreichen des offiziellen Pensionsalters erneut gewählt werden und bis zum 70. Altersjahr im Amt bleiben. Eine entsprechende Motion sei trotz der Befürchtung, das Bild einer überalterten Kirchgemeinde zu vermitteln, klar angenommen worden, heisst es in einer Medienmitteilung. 

Überzeugt hätten die Synodalen folgende Vorteile: Kirchgemeinden erhalten mehr Gestaltungsspielraum, Pfarrpersonen können die letzten Berufsphase flexibler gestalten, der bestehende Pfarrmangel wird gemindert und die Pensionskassen werden entlastet. Das zweite Anliegen der Motion – eine Stellvertretung ohne Wahl –, wurde hingegen abgelehnt. 

«Sehr engagiert diskutiert» wurde laut Mitteilung die Ermöglichung einer Stillen Wahl von Ordinierten und Ehrenamtlichen im ersten Wahlgang, die letztlich mit 88 Ja- zu 32 Nein-Stimmen aber klar angenommen wurde. Mit der neuen Regelung sollen die Kirchgemeinden administrativ entlastet werden. Unbestritten war die Vereinheitlichung des Wahltermins in allen Kirchgemeinden.  

Weiter will die Synode eine Stiftung für denkmalgeschützte Kirchengebäude schaffen. Dies mit dem Ziel, Mittel für den Erhalt denkmalgeschützter Bauten zur Verfügung zu stellen und kleinere Kirchgemeinden vom kostenintensiven Unterhalt zu entlasten.

Ausserdem bewilligt das Parlament einen Fonds zur Förderung von Zusammenschlüssen von Kirchgemeinden. Dieser stellt finanzielle Unterstützung für fusionswillige Kirchgemeinden bereit – etwa für Beratung, notarielle Dienstleistungen oder Integrationsmassnahmen. (hz)

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