Kirchensteuern

So bereiten sich die Kirchen auf den Steuer-Gau vor

Die Kirchensteuer für Unternehmen steht seit Jahren unter Beschuss, ihr Wegfall würde die Kirchen hart treffen. In den Kantonalkirchen macht man sich deshalb Gedanken, wie man in Zukunft mit weniger Geld auskommt.

Vorläufig sind die Einnahmen aus den Kirchensteuern noch gesichert, aber das könnte sich ändern (Illustration: Jannis Pätzold)

Bisher sind die Landeskirchen stets mit einem blauen Auge davongekommen: Initiativen, die Kirchensteuer für Unternehmen abzuschaffen, sind in den vergangenen Jahren an der Urne chancenlos geblieben. Im Kanton Zürich lehnten 2014 gut zwei Drittel der Stimmbevölkerung einen entsprechenden Vorstoss der Jungfreisinnigen ab; ebenso deutlich scheiterte im gleichen Jahr eine Initiative im Kanton Graubünden.

Vom Tisch ist das Thema damit aber nicht. Im Gegenteil: Vorstösse zur Abschaffung der Kirchensteuer sind in den Kantonsparlamenten ein Dauerbrenner. Erst im vergangenen Jahr wurde im Kanton Zug eine entsprechende Motion der SVP zurückgewiesen. Und zuletzt debattierte der Baselbieter Landrat darüber, die gängige Praxis der Kirchensteuer zu überprüfen, wie die «Solothurner Zeitung» am 2. Juni berichtete.

Bündner Kirchenratspräsidentin: «Wegfall der Steuer wäre schmerzhaft»

Zu den Kirchen, die von einer solchen Abschaffung besonders betroffen wären, gehört die Bündner Landeskirche. Kommt in den meisten reformierten Kantonalkirchen rund ein Fünftel der Gesamtsteuereinnahmen von Firmen, sind es in Graubünden deutlich mehr. Laut Kirchenratspräsidentin Erika Cahenzli-Philipp würde bei einem Wegfall fast die Hälfte der Steuereinnahmen fehlen. «Das wäre sehr schmerzhaft für uns.»

Landeskirchen nach Anteil der Kirchensteuer von juristischen Personen

Die Kirchensteuern für Unternehmen sind in der Schweiz kantonal geregelt. Von einem Wegfall besonders betroffen wären Landeskirchen in wirtschaftlich starken Kantonen (Zürich, Zug) oder in Kantonen, in denen die Unternehmenssteuer relativ hoch ist (Graubünden). Keine Steuer für juristische Personen gibt es in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Genf, Schaffhausen und Waadt. Fakultativ sind die Steuern in Neuenburg und im Tessin.

Landeskirche* Anteil der Kirchensteuer
juristische Personen      natürliche Personen
Zug 48%
52%
Graubünden 46%
54%
Zürich 28%
72%
Nidwalden 19%
81%
Refbejuso 18%
82%
St. Gallen 15%
85%
Basel-Landschaft 14%
86%
Glarus 13%
87%
Uri 11%
89%
Appenzell 01%
99%
*Weitere Landeskirchen: Keine Kirchensteuern,
keine Unternehmenssteuern oder keine Angaben
(farblose Darstellung auf der Karte)
Quelle: Landeskirchen 2020, Zahlen gerundet, Geodaten: BfS, Aufbereitung: ref.ch, Samuel Krucker, Bettina Kunz

Grund zur Sorge sieht Cahenzli-Philipp derzeit zwar nicht. Die reformierte Kirche sei nach wie vor gut in der Bevölkerung verankert. Damit das so bleibe, müsse die Kirche aber ihre Arbeit deutlicher sichtbar machen und zeigen, warum sie für die Allgemeinheit wichtig ist. «Wir haben festgestellt, dass auch Leute, die nicht mehr so stark mit der Kirche verbunden sind, unseren Einsatz für die Bedürftigen oder für die Bewahrung der Schöpfung schätzen. Diese Leute sind bereit, dafür Kirchensteuern zu zahlen», sagt Cahenzli-Philipp.

Zusätzlich bereite sich die Bündner Kirche auch strukturell darauf vor, in Zukunft mit weniger Geld auszukommen. Ein wichtiger Punkt sei die Schaffung von Kirchenregionen mit regionalen Angeboten. «Unser Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden zu stärken. Damit verhindern wir Doppelspurigkeiten und können unsere Finanzen gezielter einsetzen», sagt Cahenzli-Philipp.

Überarbeiten will die Bündner Kirche zudem ihren Finanzausgleich, der finanzschwächeren Gemeinden ein kirchliches Angebot ermöglichen soll. Hier will man in Zukunft bedarfsorientierter arbeiten. Die Grundlagen über den Aufbau und das Leben in den Kirchgemeinden müssten überarbeitet werden, sagt Cahenzli-Philipp. «Wir müssen der Frage nachgehen, welches die Grundausstattung ist, die es den Gemeinden erlaubt, ihre Dienste anzubieten. Möglicherweise kann in Zukunft nur noch dieses Angebot finanziert werden».

Zuger Reformierte denken über alternative Finanzierung nach

Eingehend mit finanziellen Zukunftsszenarien befasst hat man sich in der Zuger Kirche. Rund die Hälfte der Steuererträge stammt hier von den Unternehmen. In ihrer Vernehmlassungsantwort auf die SVP-Motion hat die Zuger Kirche auch mögliche Alternativen zur Kirchensteuer angedacht.

Diskutiert wurden unter anderem eine Mandatssteuer nach italienischem Modell. Diese sieht vor, dass der Steuerpflichtige selbst wählen kann, wem seine Abgabe zukommt. Das kann eine Religionsgemeinschaft, aber auch eine soziale oder gemeinnützige Organisation sein. Für die Zuger Kirchenratspräsidentin Ursula Müller-Wild wäre eine solche Steuer indes «zu wenig praktikabel», wie sie auf Anfrage von ref.ch sagt. Die Mandatssteuer würde eine sorgfältige Finanzplanung der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden erschweren. «Auch könnte es zu einem Gerangel unter den Non-Profit-Organisationen kommen, was ich nicht gut finde», sagt Müller-Wild.

Interessanter findet die Zuger Kirchenratspräsidentin eine Finanzausgleichsteuer, wie es sie etwa im Kanton Solothurn gibt. Dort garantiert der Kanton der Landeskirche und den Kirchgemeinden jeweils auf sechs Jahre hinaus einen fixen Betrag. Im Gegenzug muss die Kirche den gesellschaftlichen Nutzen ihrer Leistungen nachweisen. Für die Zuger Kirche könnte dieses Modell eine Alternative sein, sollten die Steuern für juristische Personen einmal ganz abgeschafft werden, sagt Müller-Wild. «Es würde uns zumindest Planungssicherheit geben und unsere Angebote könnten grösstenteils erhalten bleiben.»

Wichtig ist laut Müller-Wild zudem, dass die Kirche auf die eigenen Angebote aufmerksam machen konnte. «Viele Leute nehmen die Kirche als selbstverständlich und wissen gar nicht so genau, was sie macht. Diese Leistungen wollen wir noch stärker hervorheben.»

Neue Erträge aus Liegenschaften

Ein grosses Loch würde ein Wegfall der Unternehmenssteuer auch in die Kasse der Zürcher Kirchgemeinden reissen. Eine Besonderheit im Kanton Zürich ist, dass die Kirchensteuer für juristische Personen in den Gemeinden erhoben wird. Von einem Ausfall wären demnach einzelne davon stärker betroffen als die Landeskirche, sagt Kirchenratspräsident Michel Müller. «Die Kirchgemeinden sollten daher plausibel machen, warum die Unternehmen Steuern zahlen. Dafür müssen sie sicherstellen, dass ihre diakonischen, sozialen und kulturellen Angebote wahrgenommen werden», sagt er.

Mit Blick auf künftige Steuerausfälle müsse man sich in den Kirchgemeinden zudem Gedanken über die Nutzung der Liegenschaften machen, findet Müller. Mit dem Reformprozess «KirchGemeindePlus» sei die Grundlage geschaffen worden, darüber nachzudenken, welche Liegenschaften weiterentwickelt und welche vermietet oder gar verkauft werden könnten. «Mit den Erträgen liessen sich die fehlenden Einnahmen zumindest teilweise abfedern», so der Kirchenratspräsident.

Vorkehrungen hat man auch auf landeskirchlicher Ebene getroffen. Seit der letzten Abstimmung über die Abschaffung der Kirchensteuer hat die Zürcher Landeskirche ihr Eigenkapital vervierfacht. «Der Puffer dient vor allem dazu, die Pfarrlöhne weiter zu zahlen. Das kommt letztlich ebenso den Gemeinden zugute», sagt Müller. 

Auch in Zürich gehe es darum, den gesellschaftlichen Nutzen der kirchlichen Leistungen noch stärker hervorzuheben. Breit anerkannt sei zum Beispiel die Seelsorge in Spitälern und Pflegeheimen. «Wir wollen zeigen, dass die Seelsorge kirchlich verankert ist und dass es sinnvoll ist, wenn die Kirche diese Leistung für alle erbringt», sagt Müller.