Schwyz
Synode will Anstellungsbedingungen überarbeiten
Die Synode der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz hat an ihrer Herbstsynode einen Antrag zur Überarbeitung des Reglements 80 angenommen. Dieses legt die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Pfarrer und anderer Mitarbeiter fest. Darin ist beispielsweise geregelt, wie bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit den auf Lebzeiten angestellten Pfarrpersonen vorgegangen werden muss. Der Beschluss für die Überarbeitung ging auf den Antrag des Synodalen Hanspeter Kempf zurück.
Ob es zu einer Verschärfung oder Erleichterung der Anstellungsbedingungen kommen wird, ist laut Kirchenratspräsident Erhard Jordi offen. «Nun ist der Prozess in Gang gesetzt.» Das Reglement sei wie die reformierte Kantonalkirche Schwyz ein Vierteljahrhundert alt und benötige deshalb eine Überarbeitung. Um sich mit Expertinnen und Experten des Arbeitsrechts auszutauschen, sprach die Synode ein Kostendach von 15'000 Franken.
Das ist aber leichter gesagt, als getan. Denn Jordi sagt: «Der Rechtsdienst des Kantons Schwyz wies uns darauf hin, dass dazu eine Verfassungsänderung nötig ist.» Die Synode hat dem Kirchenrat deshalb mit der Ausarbeitung eines Antrags für eine Verfassungsrevision beauftragt. Der Antrag soll an der nächsten Synode vorgelegt werden. Bis zur Umsetzung der Verfassungsänderung rechnet Jordi mit rund vier Jahren.
Er war an der Synode einstimmig für eine weitere Legislatur als Präsident bestätigt worden. Das Budget 2026 sieht einen Aufwand von rund 570'000 Franken vor und wurde von der Synode ebenfalls gutgeheissen. (gab)