Konflikte in Kirchgemeinden
«Pfarrpersonen sind zu Recht gut geschützt»
Ein Interview von ref.ch mit dem ehemaligen Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten im Kanton Bern, Martin Koelbing, hat im Netz für Diskussionen gesorgt. Im Artikel wurde Koelbing zum arbeitsrechtlichen Schutz von Pfarrpersonen befragt. Dieser ist in vielen Kantonalkirchen hoch, was im Konfliktfall dazu führen kann, dass Kirchgemeinden sich nur schwer von einem Pfarrer trennen können. Pfarrpersonen sässen gegenüber den Kirchenbehörden oft «am längeren Hebel», sagte Koelbing.
Kommentatorinnen und Kommentatoren kritisierten dies in den sozialen Netzwerken als einseitig. «Meiner eigenen Beobachtung nach sicher richtig – aber nur die halbe Seite der Medaille. Kirchenpflegen agieren ihrerseits oft sehr hilflos», schreibt ein Leser. Auch andere Leser hoben hervor, dass Pfarrpersonen im Konfliktfall oft vulnerabler seien als die Behörden. «Mir sind weitaus mehr Pfarrpersonen bekannt, die wegen ihrer Kirchenpflege oder -kreiskommission schlaflose Nächte hatten oder fast daran zerbrochen sind», so eine Leserin.
Die gleiche Stossrichtung hat ein anderer Kommentar: «Treffender wäre die Situation beschrieben, dass in Konfliktsituationen die Pfarrerschaft ungleich mehr Konsequenzen zu tragen hat als Behördenmitglieder und der Kirchenrat auch konsequent so handelt».
Hohe Erwartungen
Zu den Kommentierenden gehörte auch der reformierte Aargauer Pfarrer Reto Studer. Er findet es richtig, dass Pfarrpersonen arbeitsrechtlich besonders geschützt sind, wie er auf Anfrage von ref.ch sagt. Denn das Amt sei auch mit besonderen zusätzlichen Pflichten, wie etwa der Wohnsitzpflicht, verbunden. Pfarrpersonen seien dadurch etwa bei der Gestaltung ihres Privatlebens weniger flexibel als Arbeitnehmende in der Privatwirtschaft. «Bei einer Entlassung verliere ich nicht nur meine Stelle, sondern ich muss mit meiner Familie umziehen und verliere einen Teil meines sozialen Umfelds», sagt er.
Studer befürwortet die Volkswahl von Pfarrpersonen, wie sie beispielsweise in der Aargauer und Zürcher Kantonalkirche üblich ist. In einer Kirchgemeinde würden hohe Ansprüche an eine Pfarrperson gestellt. Die Erwartungen seien enorm. «Insofern finde ich es richtig, wenn sich eine Kirchgemeinde mit der Wahl zu einer Pfarrperson bekennen muss». Zudem schaffe eine Wahl eine besondere Verbindung zwischen Pfarrperson und Gemeinde. «Es hat eine andere Qualität, wenn ich mein Amt für Menschen ausübe, die mich gewählt haben», sagt er.
Als Personen des öffentlichen Lebens seien Pfarrerinnen und Pfarrer ausserdem besonders exponiert, so Studer. «Es mag sein, dass ich im Hinblick auf eine Wiederwahl die Gemeinde mobilisieren könnte. Umgekehrt bin ich allfälliger Kritik auch recht direkt ausgeliefert, wenn negativ über mich berichtet wird. Als Pfarrer bin ich im Guten wie im Schlechten Projektionsfläche – es kann auf beide Seiten kippen.»
Studer weiss von Fällen, in denen Kirchgemeinden die Wiederwahl einer Pfarrperson durchgesetzt haben, obwohl diese von der Kirchenpflege nicht vorgeschlagen worden war. Eine häufige Ursache von Konflikten sieht er allerdings auf einer anderen Ebene: In reformierten Kirchgemeinden gilt das Modell der geteilten Leitung. Das heisst: Ordinierte Pfarrpersonen und nicht ordinierte Behördenmitglieder leiten eine Gemeinde gemeinsam. «Das ist ein Schönwettermodell. Sobald es in der Praxis hart auf hart kommt, stellt sich die Frage, wer in der Gemeinde die Führungsrolle hat. So können Fronten entstehen, die sich kaum mehr auflösen lassen», sagt Studer.
Überforderung in der Kirchenbehörde
Auf Konfliktpotenzial in diesem Modell weist auch Remo Meister hin. Er ist bei den Berner Kirchen Refbejuso für die Beratung von Kirchgemeinden und die Aus- und Weiterbildung von Kirchgemeinderäten zuständig. Zu Konflikten könne es etwa kommen, wenn Pfarrperson und Kirchgemeinderat unterschiedliche Vorstellungen davon hätten, was Kirche sein soll. «Wenn diese Erwartungen bei der Anstellung einer Pfarrperson nicht sauber geklärt werden, kann das zu Differenzen führen», sagt Meister.
Zudem sei es schwieriger geworden, qualifizierte Personen für den Kirchgemeinderat zu finden. «Die Ansprüche an dieses Amt sind stark gewachsen. Das kann gerade im Konfliktfall zur Überforderung führen», sagt Meister.
Anders als früher versuche man heute, Konfliktsituationen verstärkt gemeinsam zu lösen. So habe man Regionalpfarrämter eingerichtet, von denen sich Kirchgemeinden und Pfarrpersonen beraten lassen könnten. Zudem würden bei Differenzen schon früh vermittelnde Personen eingeschaltet. «Konflikte lassen sich dadurch nicht aus der Welt schaffen – aber wir können vermeiden, dass sie sich lange hinziehen und es zu verhärteten Fronten kommt», sagt Meister.