Konflikte in Kirchgemeinden
«Meist sitzen die Pfarrpersonen am längeren Hebel»
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft können in der Schweiz jederzeit entlassen werden – ein besonderer Grund ist dafür nicht einmal nötig. Anders sieht es in den reformierten Kirchen aus: Bei der Entlassung von Pfarrpersonen sind die Hürden hoch.
Obwohl viele Kantonalkirchen ihr Arbeitsrecht angepasst haben, sind Pfarrerinnen und Pfarrer nach wie vor gut geschützt. Konflikte zwischen dem Kirchgemeinderat und einer Pfarrperson können sich deshalb lange hinziehen – in manchen Fällen bleibt als Ultima Ratio nur eine Amtsenthebung (ref.ch berichtete).
Pfarrer Martin Koelbing war bis vor wenigen Jahren Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten im Kanton Bern. In dieser Position hatte er mit zahlreichen Fällen zu tun, in denen es zu Konflikten zwischen Kirchgemeinden und Pfarrpersonen gekommen ist.
Herr Koelbing, Konflikte zwischen einer Pfarrperson und der Kirchgemeinde können sich über Jahre hinziehen. Warum ist es so schwierig, sich von einer unliebsam gewordenen Pfarrperson zu trennen?
Zunächst: Viele Kantonalkirchen haben den Anstellungsmodus für Pfarrpersonen in den letzten Jahren angepasst. Pfarrpersonen sind heute vielerorts ordentlich Angestellte nach öffentlichem Recht. Das heisst: Sie können vom Kirchgemeinderat unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist entlassen werden. Wie beim Bund oder beim Kanton kann zum Beispiel eine ungenügende Leistung ein Kündigungsgrund sein. Da fangen die Schwierigkeiten allerdings schon an.
Inwiefern?
Im Unterschied zu anderen Berufen ist die Arbeit von Pfarrpersonen schwer messbar. Man kann sehr unterschiedlicher Meinung darüber sein, was «gute Arbeit» im Pfarrberuf heisst. Und weil Pfarrpersonen in der Öffentlichkeit stehen, finden sie auch immer Gemeindemitglieder, die sie vor Vorwürfen in Schutz nehmen. Eine Rolle spielt auch die Berufung. In ihrer Selbstwahrnehmung muss sich eine Pfarrperson vor allem vor Gott verantworten – Dienstanweisungen und Stellenbeschriebe kommen erst an zweiter Stelle. Das alles kann schnell zu Konflikten mit der vorgesetzten Behörde – dem Kirchgemeinderat – führen.
Wie kann sich das äussern?
In den meisten Berufen haben Angestellte Vorgesetzte, die im gleichen Arbeitsfeld tätig und in der Lage sind, ihre Leistung zu beurteilen. Die Mitglieder im Kirchgemeinderat haben einen völlig anderen beruflichen Hintergrund als die Pfarrpersonen. Im positiven Fall sorgt das für Frischluft in der Kirche. Im Konfliktfall kann die Pfarrperson jedoch argumentieren, dass der Kirchgemeinderat gar nicht die Kompetenzen hat, sie zu bewerten. Oft sitzen die Pfarrpersonen am längeren Hebel.
Martin Koelbing war nach Gemeindepfarrämtern in Lotzwil und Muri-Gümligen als Regionalpfarrer tätig. Als Beauftragter für Kirchliche Angelegenheiten des Kantons Bern hat er das neue Landeskirchengesetz miterarbeitet und die bis Ende 2019 staatlichen Dienstverhältnisse der reformierten, römisch-katholischen, christkatholischen Pfarrpersonen und des Rabbiners in die Verantwortung der Kirchen und der jüdischen Gemeinde überführt. Er ist heute in der Kirchgemeinde Thun-Stadt tätig. (no)
Warum?
Pfarrpersonen haben den Vorteil, dass sie nahe an den Gemeindemitgliedern sind und diese mobilisieren können. In den Berner Kirchen Refbejuso haben die Kirchgemeinden die Wahl, ob sie dem Kirchgemeinderat die alleinige Kündigungskompetenz zugestehen wollen – oder ob eine Kündigung einer Pfarrperson vor die Kirchgemeindeversammlung soll. In diesem Fall haben Pfarrpersonen ein mächtiges Instrument in der Hand. Denn zu einer solchen Versammlung erscheinen in der Regel vor allem Leute, die eine Kündigung verhindern wollen.
Können Sie das an einem Beispiel erläutern?
Wir hatten in einer Gemeinde im Kanton Bern einen Pfarrer mit einem Alkoholproblem. Auf den Ausflügen mit dem Kirchgemeinderat tranken alle Rivella Blau – nur der Pfarrer trank heimlich aus dem Flachmann. Der Kirchgemeinderat entschied schliesslich, ihn zu entlassen – musste die Kündigung aber der Kirchgemeindeversammlung vorgelegen. Und diese war der Meinung, der Pfarrer bedürfe nun besonders der Unterstützung, und wählte ihn mit Dreiviertelmehrheit wieder.
Ist es nicht problematisch, wenn man an umstrittenen Pfarrpersonen festhalten muss?
Mittlerweile ist es in den meisten Berner Kirchgemeinden so, dass die Kündigungskompetenz allein beim Kirchgemeinderat liegt. Zu Entlassungen von Pfarrpersonen kommt es aber dennoch selten – in den meisten Konflikten strebt man mittels Mediation eine einvernehmliche Lösung an. In meiner Zeit als Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten konnten praktisch alle Fälle auf diese Weise gelöst werden.
Wie sieht eine solche Lösung aus?
Sie kann beispielsweise dazu führen, dass der Pfarrperson ein anderer Aufgabenbereich zugewiesen wird oder dass man sich darauf einigt, dass sie sich eine neue Stelle sucht. Ein konkretes Beispiel: Wir hatten einmal einen Pfarrer, der es gewohnt war, die Leute nicht zu grüssen. In der kleinen Dorfgemeinde kam das schlecht an. Letztlich einigte man sich auf eine einvernehmliche Trennung. Der Pfarrer fand daraufhin eine neue Stelle in einer Stadt, wo die Erwartung, jeden zu grüssen, nicht so ausgeprägt war.
Warum sind solche Lösungen wichtig?
Mit einer Einigung kann man verhindern, dass es zu Gräben in der Kirchgemeinde kommt. Diese können oft jahrelang weiterbestehen und das ganze Klima vergiften. Eine einvernehmliche Lösung hat zum Ziel, dass sich alle wieder die Hand geben können.
In einigen Kantonalkirchen sind Kündigungen von Pfarrpersonen nach wie vor nicht vorgesehen – sie können lediglich abgewählt werden. Wie zeitgemäss ist das noch?
Das ist nicht mehr zeitgemäss. Abwahlverfahren kosten beide Seiten unnötig viel Energie und hinterlassen tiefe Verletzungen. Es wird alles an die Öffentlichkeit gezerrt. Dies macht einen Konflikt, den man auf faire Weise lösen könnte, zu einer öffentlichen Arena.