Zürich

Sanija Ameti legt Berufung gegen Blasphemie-Urteil ein

Sanija Ameti hat Berufung gegen ihre Verurteilung wegen Störung der Glaubensfreiheit angemeldet. Das geht aus einem Beitrag von JSVP-Präsident Niels Fiechter auf X hervor. Damit könnte sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall beschäftigen.

Die ehemalige GLP-Politikerin Sanija Ameti ist Ende Januar vom Bezirksgericht Zürich wegen Blasphemie verurteilt worden. Ihr Verteidiger hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, das schreibt auf der Privatkläger und Präsident der Jungen SVP Schweiz, Niels Fiechter, auf X.

Das Bezirksgericht Zürich hatte die ehemalige GLP-Politikerin am 28. Januar zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Dazu kam eine Busse von 500 Franken (ref.ch berichtete).

SVP-Politiker Fiechter war wie 24 andere Personen Privatkläger und forderte eine Genugtuung wegen «verletzter religiöser Gefühle». Das Gericht verwies die Forderungen jedoch auf den Zivilweg.

Im September 2024 hatte Ameti auf Instagram ein Foto von sich mit einer Druckluft-Pistole geteilt sowie ein Bild von Jesus und Maria aus dem Katalog eines Auktionshauses. Die Darstellung wies Einschusslöcher auf.

Ameti löschte den Post rasch wieder und entschuldigte sich dafür. Der Churer Bischof Joseph Bonnemain nahm ihre Entschuldigung an. Auch Vertreter der Reformierten vergaben ihr und mahnten Augenmass im Umgang mit dem Vorfall an (ref.ch berichtete). Doch über Ameti brach ein Shitstorm herein, der sie ihre politischen Ämter kostete. (sda/ dst)

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