Schweiz

Nationalrat soll Verfolgung von Jenischen und Sinti offiziell anerkennen

Nach dem Bundesrat soll auch der Nationalrat die historische Verfolgung der Jenischen und Sinti anerkennen und das Leid der Betroffenen bedauern. Die zuständige Kommission empfiehlt eine entsprechende Erklärung.

Der Nationalrat soll eine Erklärung zur historischen Verfolgung der Schweizer Jenischen und Sinti abgeben. Das beantragt die zuständige Rechtskommission (RK-N). Vor einem Jahr hatte der Bundesrat die Verfolgung jenischer Kinder als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» eingestuft.

Die RK-N hat die Erklärung mit 17 zu 8 Stimmen verabschiedet, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Nein-Stimmen kamen von Mitgliedern der SVP-Fraktion. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession darüber entscheiden.

Bis 1973 wurden rund 2000 jenische Kinder ihren Familien entrissen. Dass der Bundesrat die Verfolgung der Sinti und Jenischen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennt, wurde von den Organisationen und Exponenten dieser Volksgruppe mit Befriedigung aufgenommen. Die Schweiz müsse aber mehr für die Kultur der Fahrenden tun, hiess es.

Mit der von der RK-N angestossenen Erklärung soll nun auch der Nationalrat anerkennen, «dass eine Minderheit von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im eigenen Land Opfer einer Verfolgung wurde, die nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' zu qualifizieren ist». Weiter soll die grosse Kammer das schwere Leid bedauern und anerkennen, das den Opfern und ihren Familien durch das Handeln staatlicher Institutionen zugefügt wurde.

Die Erklärung will zudem an Bund, Kantone und Gemeinden appellieren, sich für den Schutz der Interessen der Gemeinschaften der Jenischen und Sinti einzusetzen und so die nomadische Lebensweise als immaterielles Kulturerbe und als lebendige Tradition anzuerkennen. (sda/ gab)

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