Missbrauch
Pfarrerin nach Vorwürfen suspendiert
Eine interne Untersuchung im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirche Neuenburg hat ergeben, dass eine Pfarrerin gegen die Berufsethik verstossen hat. Mutmasslich hat sie eine Frau körperlich und spirituell missbraucht.
Die Untersuchung ausgelöst hatte eine Betroffene, die sich an die Meldestelle für Missbrauch der Neuenburger Kirche gewandt hatte. Die beschuldigte Pfarrerin arbeitete viele Jahre in der Neuenburger Kirche, bevor sie eine Stelle im Kanton Waadt annahm.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse haben beide Kirchen die Pfarrerin im April suspendiert (ref.ch berichtete). Es ist noch nicht entschieden worden, ob ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wird. Parallel läuft ein juristisches Strafverfahren. Für die Pfarrerin gilt die Unschuldsvermutung.
Was wird der Pfarrerin vorgeworfen?
In der Medienmitteilung anlässlich der Suspendierung wird Yves Bourquin, Präsident des Synodalrats der Reformierten Kirche Neuchâtel (EREN) zitiert, die Ermittlungen zeigten, dass «Verstösse gegen die Berufsethik vorliegen, welche die pastorale Würde in Misskredit bringen». Er bekräftigte: «Wir möchten zeigen, dass wir den Mut haben, solche Fälle zu behandeln und das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen.»
Die mutmasslich Geschädigte sagte gegenüber dem Onlinemedium «Protestinfo», sie wolle sich nicht öffentlich zu den Geschehnissen äussern, wegen denen sie Strafanzeige gegen die Pfarrerin erhoben habe. Dem «Tages-Anzeiger» hingegen erzählte sie ausführlich ihre Geschichte.
Sie habe die Pfarrerin 2022 kennengelernt. Sie habe therapeutische Unterstützung gesucht, nachdem ihre Ehe in die Brüche gegangen sei. Da die Pfarrerin neben dem Pfarramt auch als Paar- und Sexualtherapeutin arbeitete, suchte die Betroffene bei ihr Hilfe. Sie erzählt von hohen Honoraren für die Therapiesitzungen und emotionaler Abhängigkeit. Therapie und Privatleben hätten sich vermischt, die Frauen hätten rund ein Jahr lang eine Liebesbeziehung geführt. Dabei handelt es sich um die Sichtweise der Betroffenen.
Was sagt die Beschuldigte?
Die Beschuldigte selbst gab «Protestinfo» Mitte April ein anonymes Interview. Darin erhebt sie ihrerseits Vorwürfe gegenüber der anderen Frau. Sie habe sie «unendlich geliebt» und nun werfe ihr die Frau vor, «ihre Verletzlichkeit ausgenutzt zu haben. Ich soll einen Missbrauch ihrer Schwäche begangen haben.»
Aus ihrer Sicht habe die andere Frau die «Beziehung ausdrücklich gewollt und alles dafür getan». Die Pfarrerin sagte im anonymen Interview, die damalige Geliebte habe ihr gedroht: «Wenn du mich verlässt, werde ich dich beschuldigen, weil unsere Beziehung nach einer therapeutischen Begleitung begonnen hat.»
Wie schätzt die Meldestelle den Fall ein?
Clémentine Miéville, die für die Neuenburger Meldestelle für Missbrauch zuständig ist und die Aussage der Betroffenen entgegennahm sagte zu «Protestinfo»: «Man kann von psychischem, physischem, finanziellem und spirituellem Missbrauch sprechen»
Die Untersuchung der Neuenburger Kirche dauerte mehrere Monate. «Wir sind zum Schluss gekommen, dass es Verstösse gegen die pastorale Berufsethik gab, die in den Bereich von Vereinnahmung und spirituellem Missbrauch fallen, insbesondere die Nutzung der pastoralen Funktion, um Druck auf eine Person auszuüben», erklärt Yves Bourquin, Präsident des Synodalrats der EREN.
Gibt es noch weitere Betroffene?
Nach der Suspendierung der Pfarrerin wurde bekannt, dass noch eine Frau Anzeige gegen die Pfarrerin erhoben hat, wie «Protestinfo» berichtete. Erwähnt hatte es die Geschädigte in einem Mail an die Redaktion. Darin lehnte sie die Aussagen im anonymen Interview der Pfarrerin ab und schrieb, sie sei nicht die einzige, welche die Handlungen angezeigt habe, deren Opfer sie geworden sei.
Was sagt die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz?
Zu laufenden Verfahren in den Mitgliedkirchen äussere sich die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) nicht und konkrete Einzelfälle könne man nicht beurteilen, sagt EKS-Sprecher Stephan Jütte auf Anfrage. Zuständig seien die jeweiligen Kantonalkirchen.
«Grundsätzlich ist es aus Sicht der EKS zentral, dass Meldungen zu möglichen Verletzungen der persönlichen Integrität ernst genommen, professionell geprüft und die Betroffenen geschützt werden», sagt Jütte. Die EKS habe die «Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität» verabschiedet. Darin seien niederschwellige Beratungs- und Meldestellen, klare Zuständigkeiten, definierte Interventionsverfahren sowie der Schutz der Rechte aller Beteiligten festgehalten.
Die Pfarrerin hat neben dem Pfarramt auch als Therapeutin gearbeitet. «Die Regelung von Nebenämtern und Nebentätigkeiten von Pfarrpersonen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Kantonalkirche», sagt Jütte. Mögliche Rollenkonflikte, Abhängigkeitsverhältnisse sowie Fragen von Nähe und Distanz müssten grundsätzlich sorgfältig geprüft und geregelt werden.