Abtreibung

Liechtensteins Erbprinz überstimmt Parlament

Der Liechtensteiner Landtag hat Anfang September eine Abtreibungsreform beschlossen. Sie hätte Abtreibungen legalisiert. Doch wie angekündigt hat Erbprinz Alois sein Veto eingelegt.

Das Ländle muss weiter auf die Fristenlösung warten. Das «Liechtensteiner Vaterland» titelt: «Erbprinz Alois macht von Vetorecht Gebrauch». Zwar hat im September das Parlament Ja gesagt zur Einführung einer Fristenlösung – wenn auch nur knapp. Und Erbprinz Alois hatte sich mit dem Initiativkomitee, das die Abtreibungsreform wieder aufs Tapet gebracht hatte, zu einem Gespräch getroffen.

Doch wie das Fürstenhaus bereits im Juni angekündigt hatte (ref.ch berichtete), verhindert es nun, dass in Liechtenstein Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche erlaubt wären. Der Fürst liess diese Woche mitteilen, «dass eine Fristenregelung nicht geeignet ist, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden».

Das Fürstenhaus unterstütze aber Bestrebungen, «welche die Begleitung und Unterstützung von Frauen vor, während und nach einer Schwangerschaft verbessern».

Damit bleiben Schwangerschaftsabbrüche in Liechtenstein für Ärztinnen und Ärzte strafbar. Dasselbe gilt für Frauen, die selbst und ohne ärztliche Begleitung eine Abtreibung vornehmen. Straffrei bleibt jedoch, wer etwa in Österreich oder der Schweiz den Eingriff mit ärztlicher Hilfe durchführen lässt. (dst)

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