Deutschland

Krankenhaus darf Chefarzt Schwangerschaftsabbruch nicht verbieten

Darf der Chefarzt eines christlichen Krankhenhauses Abtreibungen durchführen? Ein Gericht in Hamm bejaht die Frage. Bei stationären Patientinnen entscheide aber der Arbeitgeber.

Joachim Volz, Chefarzt der «Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus», konnte vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm einen weitgehenden Erfolg erzielen. Er hatte gegen zwei Weisungen seines Arbeitgebers geklagt. Dieser verbot ihm medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis.

Laut dem Urteil darf Volz sowohl in seiner Privatpraxis als auch in der Ambulanz des Krankhenhauses Schwangerschaftabbrüche vornehmen. Bei stationären Patientinnen im Krankenhaus hat der Arbeitgeber laut Gericht jedoch ein Weisungsrecht. Dort sind ihm Abtreibungen also weiterhin untersagt.

«Problem noch nicht gelöst»

Das Gericht habe deutlich gemacht, dass seine private ärztliche Tätigkeit «nicht einfach durch kirchliche Vorgaben bestimmt werden kann», erklärte Volz. «Auch in der Klinik darf ich Schwangerschaftsabbrüche einleiten», sagte der Arzt. «Das sehe ich als grossen Erfolg.» Für seine Patientinnen sei das ein grosser Gewinn. «Aber das grundsätzliche Problem ist noch nicht gelöst», erklärte der Mediziner. Das Gericht habe keine Revision zugelassen. Er zähle daher jetzt «auf die Politik, dass sie das Recht in unserem Sinne ändern wird».

Kurz vor Beginn der Verhandlung hatte Volz betont, es gehe ihm bei Schwangerschaftsabbrüchen ausschliesslich um Fälle mit medizinischer Indikation. Das sei meistens der Fall, wenn der Mutter die Fortführung der Schwangerschaft aufgrund von physischer und psychischer Belastung nicht mehr zugemutet werden könne. Häufig habe
das ungeborene Kind schwere Schäden.

Erzbistum betont Achtung vor dem Leben

Das Erzbistum Paderborn erklärte, es sehe sich mit der Berufungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm grundsätzlich in seiner Position bestätigt. «Für uns steht dabei das Menschenbild im Zentrum, das der katholischen Lehre zugrunde liegt: die unbedingte Achtung vor dem Leben, von der Empfängnis bis zum Lebensende.» Man sehe auch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bestätigt. Das Erzbistum war in dem Verfahren keine Prozesspartei.

Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Schwangerschaftsabbrüche sind erst seit einer Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte vor knapp einem Jahr laut Gesellschaftervertrag untersagt. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht.

Vor dem Gerichtstermin fand eine Solidaritätsdemonstration für Volz mit rund 500 Menschen statt. An einer zeitgleichen Versammlung der «Aktion Lebensrecht für Alle» kamen nach Polizeiangaben insgesamt 14 Teilnehmende zusammen. (epd/ gab)

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