Die Konzernverantwortungsinitiative beschäftigt weiterhin die eidgenössischen Räte. Nachdem der Bundesrat neue Vorschläge ins Spiel gebracht hatte, beschloss der Ständerat im September, das Geschäft auf nach den Wahlen zu vertagen. Die zuständige Kommission solle Gelegenheit erhalten, die Ideen der Regierung zu prüfen, so die Argumentation damals (ref.ch berichtete).
Nun hat sich die Kommission offenbar die nötige Zeit genommen. Wie die Parlamentsdienste am Freitag, 22. November, mitteilten, entschied sie, am indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates festzuhalten. Die Vorschläge des Bundesrates, die unter anderem keine expliziten Haftungsregeln für Unternehmen im Ausland vorsahen, verwarf sie hingegen.
Die Kommission ist der Auffassung, «dass das vom Bundesrat ins Spiel gebrachte neue Konzept die Voraussetzungen für einen Rückzug der Initiative bei Weitem nicht erfülle», heisst es in der Mitteilung weiter. Dass die Initianten ihr Anliegen zurückziehen, sei aber das Ziel eines indirekten Gegenvorschlages.
Knackpunkt: Haftungsregeln
Der Entschied fiel allerdings sehr knapp – mit 7 zu 6 Stimmen. Die Minderheit ist der Ansicht, dass der Entwurf des Nationalrates zu weit gehe und beinahe einer Umsetzung der Initiative gleichkomme, wie die Parlamentsdienste schreiben.
Die Konzernverantwortungsinitiative, die in kirchlichen Kreisen zahlreiche Unterstützer hat, will Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland zur Verantwortung ziehen. Gerade die Haftungsregeln sind aber umstritten; der Bundesrat lehnt sie ab, im Gegenvorschlag des Nationalrates sind sie enthalten.
Der Ständerat behandelte das Geschäft im Frühling, wies den Gegenentwurf jedoch ab. Da der Nationalrat daran festhielt, muss sich nun auch die kleine Kammer nochmals damit beschäftigen. Dies wird voraussichtlich bereits im Dezember der Fall sein. (vbu)