Sexueller Missbrauch
«Jugendpfarrer» soll Nacktbilder von Konfirmandinnen erschlichen haben
Für den beschuldigten kirchlichen Mitarbeiter ist es happig, für die Reformierte Kirche Baselland unangenehm: Wegen mutmasslichen Sexualdelikten wird dem Mann vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz der Prozess gemacht.
Der Mann ist als Jugendpfarrer angestellt. Ihm werden Taten aus den Jahren 2013 bis 2015 vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen den Straftatbeständen mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt und mehrfache Anstiftung zu Pornografie angeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Jahr 2013 waren zwar Smartphones schon auf dem Markt, aber viele Menschen benutzten noch Mobiltelefone mit Tasten. Man verschickte SMS für zehn Rappen und MMS für 50 Rappen. MMS stand für Multimedia Messaging Service. Damit konnte man Bilder von einem «Natel» ans andere senden.
Vorgetäuschte Sorgenberatung
Auf diese MMS hatte es der Jugendpfarrer aus dem Baselbiet abgesehen, so geht es aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervor. Die «bzbasel» berichtete als erste über den Fall. Die Staatsanwaltschaft schreibt, der Pfarrer habe sich Nacktbilder von zwei Konfirmandinnen beschaffen wollen. Zu diesem Zweck soll er sich eine Täuschung ausgedacht haben.
Laut der Anklageschrift funktionierte diese wie folgt: Er dachte sich eine Sorgenberatung per SMS aus, bei der Teenager anderen Teenagern Fragen zu Freundschaft, Liebe oder Sucht stellen konnten. Zwei seiner Konfirmandinnen sollten die Beraterinnen sein. Sie waren zu jenem Zeitpunkt 15 und 16 Jahre alt. Er erklärte, sein Mobiltelefon sei die Schaltzentrale zwischen ihnen und den Jugendlichen, welche die Fragen schickten. Wenn das Wort «ZENTRALE» in ihren SMS vorkomme, würden die Nachrichten weitergeleitet, ohne dass er sie öffnen könne.
Stundenlohn und Nacktbilder
Für ihre Arbeit als Sorgenberaterinnen erhielten die Konfirmandinnen zehn Franken pro Stunde und der Jugendpfarrer übernahm die Telefonkosten. So steht es in der Anklageschrift. Bald sollen sich bis zu dreissig – angeblich – verschiedene Jugendliche bei den Konfirmandinnen gemeldet haben.
Es dauerte nicht lange und die vermeintlichen Jugendlichen schickten Nacktfotos von sich und baten die Beraterinnen um «Vergleichsbilder». Diese sendeten laut Staatsanwaltschaft daraufhin eigene Nacktbilder zurück. Doch anstelle zahlreicher Jugendlicher soll der Jugendpfarrer die Nachrichten an die jungen Sorgenberaterinnen geschickt und deren Bilder erhalten haben.
Die Ermittlungen aufgenommen haben die Strafverfolgungsbehörden erst, als die betroffenen Frauen Strafanzeige gegen den Mann einreichten. Das war 2024 und der Jugendpfarrer arbeitete zu diesem Zeitpunkt noch immer in Kirchgemeinden im Kanton Baselland.
Beschuldigter ist krankgeschrieben
Zwei Kirchgemeinden äusserten sich öffentlich nach Bekanntwerden des Falls Ende August. Sinngemäss erklärten sie: Die Kirchenpflegen würden sich von dem Jugendpfarrer distanzieren, wenn er sich als Täter entpuppen und verurteilt würde.
Recherchen von ref.ch ergeben: Der beschuldigte Jugendpfarrer ist seit rund einem Jahr krankgeschrieben. Kurz nach dem Konf-Lager 2024 wurde er krankgemeldet. Gottesdienste, Religions- und Konfunterricht wurden von anderen Pfarrpersonen übernommen.
Im Frühling dieses Jahres wurde in den entsprechenden Gemeinden offiziell mitgeteilt, dass der Jugendpfarrer aus gesundheitlichen Gründen alle Ämter abgibt. Kurz darauf wurde er aus der Kirchenpflege verabschiedet, in der er viele Jahre tätig gewesen war. Gleichzeitig wurden eine Jugendarbeiterin und ein Jugendarbeiter präsentiert, die künftig die Arbeit mit den Jugendlichen übernehmen.
So reagiert der Beschuldigte
Wie das Lokalmedium «Basel jetzt» berichtet, hat der Prozess am gestrigen Dienstag begonnen. Gemäss dieser Berichterstattung bestätigte der Beschuldigte vor Gericht, dass er ein Pseudonym erfunden hatte, um mit den Konfirmandinnen per SMS in Kontakt zu treten. Er stritt jedoch ab, den jungen Frauen Nacktbilder geschickt zu haben.
Gemäss «Basel jetzt» gab der Beschuldigte zu, den Konfirmandinnen einen Stundenlohn von zehn Franken bezahlt zu haben. Er bestritt jedoch, dass er die rund dreissig Teenager erfunden hatte, die ihre Sorgen mit den jungen Frauen teilten. Ebenso bestritt der Mann, Bilder der Konfirmandinnen mit pornograpischem Inhalt erhalten zu haben.
Die Betroffenen sagten laut dem Artikel vor Gericht aus, dass sie wegen der Bezahlung bereit waren, für das Sorgentelefon zu arbeiten. Sie erzählten davon, dass sie immer mehr Nacktbilder erhalten und welche von sich zurückgeschickt hätten. Eine der Privatklägerinnen erzählte, Schuldgefühle und ein schlechtes Gewissen hätten sie geplagt, weil sie fürchtete, der Jugendpfarrer könne von dem Austausch von Nacktbildern erfahren.
Bis Redaktionsschluss war das Urteil noch nicht verkündet.
Das sagt die Kirchenratspräsidentin
Auf Anfrage von ref.ch hat Regine Kokontis, Kirchenratspräsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland zu diesem Fall schriftlich Stellung genommen.
Befindet sich der betreffende Jugendpfarrer noch in einem Anstellungsverhältnis mit der Reformierten Kirche Baselland?
Er ist zu 100 Prozent arbeitsunfähig erklärt.
Wie erfuhr die Landeskirche von den mutmasslichen Übergriffen?
Die Reformierte Kirche Baselland hat definierte Meldewege für erlittene oder beobachtete Grenzverletzungen. Sie arbeitet mit Fachinstitutionen und dem Kanton zusammen. Der nun vorliegende Fall wird durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht geführt.
Seit Juli 2025 ist Regine Kokontis im Amt als Kirchenratspräsidentin der basellandschaftlichen Landeskirche. Sie ist die erste Frau in dieser Position und folgte auf Christoph Herrmann. Kokontis war zuvor Pfarrerin der Kirchgemeinde Laufental. (dst)
Die Vorfälle ereigneten sich vor zehn bis zwölf Jahren. Gibt es heute Leitlinien, Vorgaben oder Regeln, wie sich Pfarrpersonen gegenüber Konfirmandinnen und Konfirmanden zu verhalten haben in Bezug auf SMS-Kontakte?
Wir investieren seit einigen Jahren in die Präventionsarbeit. Unter anderem besuchen unsere Mitarbeitenden Kurse zum Thema Grenzverletzungen, in welchen auch der Umgang mit Social Media und der digitalen Interaktion mit Jugendlichen besprochen wird.
Haben die betroffenen Kirchgemeinden bei der Landeskirche um Rat oder Unterstützung gebeten für die kommende Zeit, in der die Gerichtsverhandlung stattfindet und der Fall öffentlich wird?
Die Kirchgemeinden und die Landeskirche stehen in engem Kontakt. Sobald ein Vorwurf gemeldet wird, bilden wir einen Krisenstab unter Einbezug von Fachleuten. Wir bedauern ausserordentlich, wenn es in den Reihen kirchlicher Mitarbeitenden Menschen gibt, die die Grenze der Integrität nicht respektieren. Unser vordringliches Anliegen ist es, dass die Kirche einen sicheren Ort für gesunde Gemeinschaft bietet. Es ist uns daher auch enorm wichtig, dass allen möglichen Betroffenen bekannt ist, wo Integritätsverletzungen oder diesbezügliche Beobachtungen gemeldet werden können und sollen.