«Der Bedarf ist gross»
Catherine Berger, kürzlich haben sich Seelsorgende im Gesundheitswesen an einer Tagung getroffen. Wo drückt der Schuh?
Die Teilnehmenden suchten nach Austausch und Zusammenhalt. Seit 2022 gibt es zwar einen Berufsverband Spitalseelsorge. Er steht aber noch am Anfang seiner Arbeit.
An der Tagung sprachen Sie über Qualitätssicherung in der Spitalseelsorge. Was muss man sich darunter vorstellen?
Seelsorgende arbeiten nicht nur in Spitälern. Sie sind in Alters- und Pflegeheimen im Einsatz und zunehmend auch in der mobilen Pflege wie etwa in Spitexteams. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Arbeitsort. Darauf muss die Ausbildung eingehen. Die Qualität der Seelsorge ist aber auch davon abhängig, wie gut die Seelsorge in den Institutionen integriert ist. Gute Seelsorge ohne gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitspersonal ist praktisch nicht möglich.
Können Sie ein Beispiel geben?
Eine Pflegeleitende des Kantonsspitals St. Gallen erzählte, dass bei ihnen der Seelsorger ganz selbstverständlich zum Team gehört und dadurch nahe am Geschehen ist. Das wäre wichtig, ist aber längst nicht überall so. Wenn es Themen gibt, die diese Integration erschweren, müssen die Landeskirchen mit den Institutionen ins Gespräch kommen.
Weshalb ist das Aufgabe der Landeskirchen?
Letztlich arbeitet die Seelsorge im Auftrag der Kirchen, von den meisten wird sie auch finanziert. Damit ist es Aufgabe der Kirchen, für optimale Bedingungen ihrer Seelsorgenden in den Institutionen zu sorgen. Die Seelsorgenden geben extrem viel bei ihren Einsätzen. Sie nehmen sich Zeit, um auf die Situation der Menschen einzulassen.
Wie gross ist die Nachfrage?
Ihr Beistand wird von den Menschen im Bett, von ihren An- und Zugehörigen wie auch vom Spitalpersonal gewünscht. Der Bedarf nach der Arbeit der Seelsorgenden ist also gross. Wir müssen ihnen Sorge tragen. In einigen Kantonen müssen die Landeskirchen mit den einzelnen Institutionen Verträge abschliessen, um optimale Bedingungen zu garantieren; in anderen Landeskirchen geschieht dies über die kantonale Gesetzgebung.
Was bedeutet das konkret?
Ich kann es anhand der Situation im Aargau beschreiben, weil ich dort viel Erfahrung habe. Die Seelsorge ist im Kanton Aargau ökumenisch verantwortet. Die Landeskirchen schliessen mit jeder Institution, in der Seelsorgende in ihrem Auftrag arbeiten, einen Vertrag ab. Darin ist alles detailliert geregelt: Vom Aufenthaltsort der Beschäftigten über die Art, wie die Arbeit dokumentiert wird bis hin zu strukturellen Fragen. So steht den Institutionen eine Verhandlungspartnerin gegenüber. Das Ziel ist, förderliche Bedingungen zu schaffen, dass die Seelsorgenden optimal arbeiten können.
Welche Rolle kann die EKS bei dem Prozess übernehmen?
Zusammen mit den Mitgliedskirchen mussten wir uns zunächst eine Übersicht verschaffen. Wir haben mehrere «Runde Tische» organisiert, an denen sich Kirchenleitende und Seelsorgeverantwortliche ausgetauscht haben: Wie arbeiten die Seelsorgenden im Gesundheitswesen in den Kantonen? Wie sind sie angestellt, wie finanziert? Was ist ihre Stellung in den Institutionen des Gesundheitswesens? Sind sie in deren Teams integriert? Mit welchen Problemen sind sie konfrontiert? Die Unterschiede sind gross.
Welche konkreten Schritte sind nun geplant?
Wir wollen eine nationale ökumenische Koordinationsstelle aufbauen, um den Austausch zu verbessern. Dadurch sollen die Kirchen auch die Entwicklungen im Gesundheitswesen auf nationaler Ebene frühzeitig erkennen und entsprechend reagieren können.