Thurgau

Firmen müssen weiterhin Kirchensteuern zahlen

Eine klare Mehrheit der Thurgauer Grossräte hat es abgelehnt, Unternehmen von der Kirchensteuer zu befreien. Die Thurgauer Landeskirche freut sich.

Der Grosse Rat hat die Motion «Abschaffung des Obligatoriums der Kirchensteuerpflicht für juristische Personen» in seiner Sitzung vom 11. Januar deutlich abgelehnt. 94 Parlamentarier sprachen sich gegen sie aus, 23 stimmten ihr zu und 3 enthielten sich. «Die grosse Mehrheit des Parlaments hat den wichtigen Beitrag und den positiven Effekt der Kirchen in der Gesellschaft erkannt», schreibt die Evangelische Landeskirche Thurgau zum Entscheid.

Die Kirchen würden vielfältige Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Seniorinnen bieten. Gerade der Bereich Diakonie habe in den vergangenen Jahren an Bedeutung und Gewichtung innerhalb der Kirchen gewonnen. «In Zeiten gesellschaftlicher Polarisierungen bieten die Kirchen zudem Hand für konstruktive Dialoge über politische und religiöse Grenzen hinweg», so die Landeskirche.

Bei den Kirchensteuern von juristischen Personen gehe es um einen Betrag von jährlich rund 13 Millionen Franken, der rund 15 Prozent der gesamten Steuereinnahmen der Landeskirche ausmacht. «Das Ausbleiben dieser Einnahmen hätte voraussichtlich einen Abbau von Dienstleistungen und auch personelle Einsparungen zur Folge gehabt», schreibt die Landeskirche.

Christina Aus der Au, Präsidentin des Evangelischen Kirchenrates, ist sich der Verantwortung bewusst, die mit der Unterstützung des Grossen Rats einhergeht: «Wir wollen auch künftig einen Beitrag am Gemeinwesen leisten, ergänzend zu den staatlichen Leistungen.»

Die Motion wurde von Bruno Lüscher (FDP), Vico Zahnd (SVP), Gina Rüetschi (Grüne) und Ueli Fisch (GLP) lanciert. (bat)